Bungalow 148m² Grundstücksplanung / Grundrissplanung

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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C

Chrisi1906

Ich habe noch mal mit einem Winkelbungalow gespielt ops:

Gedanke war eine richtige Sommerabend-Grill-Terrasse.

Im Norden Garage (dann muss das Fenster im Hauswirtschaftsraum weg) mit Stauraumanbau, alternativ auch hier Carport mit Stauraumanbau.
Im Südwesten dann noch ein Carport mit schöner Trennwand.
Wenn Haus ebenso an der 5m-Ecke gestellt wird, wie die nördliche Garage, kommt man meiner Meinung nach weit genug von der Straße weg und kann sich für Sommerabende einen schönen Platz im Winkel vom Bungalow schaffen. Auch ungestört von Nachbarn, die Abendsonne genießen können.

In den Südosten kann man sich ja trotzdem eine Terrasse legen, kann auch überlegen aus den Kinderzimmern einen Ausgang zu machen usw.

Jetzt nur mal als Inspiration gedacht.
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Schöner Grundriss. Ich bin mir nur nicht sicher wie sinnvoll es ist die Terrasse nach vorne zu packen. 200m weit weg ist ein großes Blockhaus. Es kann sein das die Sonne hinter diesem Haus verschwindet. Ich schau mir das aber die Tage noch mal am Grundstück an.

Vorteile:
-schöne Struktur im Grundriss
-wenig Verkehrsfäche
-Riesiger Wohn, Ess und Küchenbereich
-meiner Frau wird es gefallen wenn die Kinderzimmer hinten liegen

Nachteil:
-Kinderzimmer1 am Wohnzimmer
-um vom Schlafzimmer ins Bad zu kommen muss man durch den Essbereich (ob das jetzt ein großer Nachteil ist sei mal dahin gestellt)
-Hauswirtschaftsraum nicht vorn
-beide Grundstücksgrenzen werden mit Garage / Carport zugebaut



Die Treppe richtet sich ja zuerst nach der Geschosshöhe. Ich rechne die immer auf der Webseite (-> google) "Treppe 1x1" aus. So ein paar Grundlagen sollte man dabei im Hinterkopf haben. Also z.B. würde ich in meinem Haus nicht unter 1m Breite gehen - Wangen und Geländer machen die Sache am Ende ja auch noch schmaler. Außerdem versuche ich immer, dass ich mit der Steigung irgendwo bei 18 bis 18,6cm lande und mit der Auftrittsbreite von 26 bis 27cm. Bei der Kopffreiheit nicht unter 2,10m.

Ich hatte bei dem Grundriss noch mal bissl rumprobiert. Ich würde es jetzt so machen, wobei die Treppe normal 1/4 gewendelt ist und kein Podest hat (Programmfehler).

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Im Dach sehe ich auch nur Satteldach - ohne Kniestock ist Walmdach in dem Fall Quark und sieht m.E. furchtbar aus.
Vielleicht öffnet man im Eingang die Decke bis unters Dach für eine kleine Galerie. Dort noch schöne große Fenster rein - das sähe dann etwa so aus:

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Ok, Spielerei.
Die Treppe muss für uns nicht 1m breit sein. Ich habe eine 90cm Treppe ausprobiert. Reicht mir völlig. Aber wir sind auch alle nicht sehr groß.

Nochmal zum Satteldach. Falls wir jetzt auf Satteldach gehen wird der BU bestimmt vorschlagen eine richtige Stahlbeton Decke zu nehmen. Das kostet doch bestimmt deutlich mehr in Verbindung mit dem (günstigeren) Satteldach als ein Walmdach und Holzbalkendecke, oder liege ich da falsch?

Du erwartest noch Antworten vom TE? Na ja, wenigstens passt sein Verhalten zum Bebauungsplan, der auch mehr Fragen aufwirft, als er Antworten gibt. Denn eigentlich setzt er in der Nutzungsschablone Sattel- und Walmdach fest. Die Zeichenerklärung bestätigt dies. Allerdings fehlt hier der Hinweis auf die Gesetzesgrundlage. Nach Baugesetzbuch ist die Dachform und -Neigung nicht festsetzbar. Das muss in einer landesrechtlichen Gestaltungssatzung geschehen, die zwar auch in den Bebauungsplan integriert sein kann, dann aber entsprechend gekennzeichnet werden muss, was hier nicht der Fall ist. Die Begründung zum Bebauungsplan hilft auch nicht weiter - im Gegenteil: Hier ist sogar von "gleichzeitiger Festsetzung der Dachform und Neigung" die Rede. Im Plandokument finde ich aber keinerlei Hinweis auf die Dachneigung. IMHO ist die Festsetzung der Dachform nichtig.
Es hat in dem Baugebiet jemand mit Pultdach gebaut obwohl es nicht so im Bebauungsplan steht. Entweder er hat das einfach so gemacht oder hat vorher mit dem Bauamt gesprochen und sich das schriftlich geben lassen. Wenn man das vorher mit dem Bauamt abklärt müsste das ja gehen.

Ich könnte mir einen Bungalow mit versetztem Pultdach sehr gut vorstellen.

Das kann der BU nicht.

Treppenbreite sehe ich hier nicht wichtig, könnte auch 90 sein. Ist schließlich keine Haupttreppe.
Das mit der Treppe sehe ich auch so. 90 reicht...

Ich würde mit den Wohnräumen ja gern mal in diese Richtung gehen:

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Aber da bekomm ich keine Treppe mehr rein und die Zimmer liegen wieder an den "lauten" Räumen. Was meint Ihr?
Vom Schnitt der Räume her gefällt mir der Grundriss sehr gut. Aber eine Treppe muss schon sein. Ohne gehts leider nicht. Auch die L Anordnung von Wohn, Ess und Küchenbereich sagt mir mehr zu.
 
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Chrisi1906

Hab meins mal abgespeichert..

Subwoofer...check
Waschmaschine...check
Kurze Leitungen...check
Südkinder...check

37605
Treppe hatte ich weggelassen - sorry, ich glaub da nicht dran.
Aber wenn, hätte man die Wahl, ob man sie in den Privatereich nach hinten holt. Das hätte den Charme, dass die Doppeltür mit viel Licht in den Essbereich führt. Außerdem könnte man ein Fenster hinter die Treppe setzen und hätte den Flur beleuchtet. Der 2. Abstellraum geht dafür allerdings flöten.
Ansonsten bleibt Variante wie im 1. Versuch.

Hier mal beide Varianten skizziert, wobei man den Platz unter der geraden Treppe eventuell vom Schreiner oder gleich vom Treppenbauer mit schreinern lassen müsste für mehr "Stopfvolumen".

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Ich hab mich heute mal mit meiner Frau zusammengesetzt und wird sind die beiden Grundrisse durchgegangen. Uns sagt der untere etwas mehr zu. Hauptgrund bei ihr ist, dass das Hauptbad nicht am Schlafzimmer liegt. Mir wäre das ehrlich gesagt nicht so wichtig.

Eine Frage zum unteren Grundriss habe ich noch. Wenn man die Treppe unten nimmt... Könnte man dann ein versetztes Pultdach nehmen? Also das der linke Bereich im Bungalow noch Zimmer hat?

Von der Optik her so...

37606
 
11ant

11ant

Uns sagt der untere etwas mehr zu. Hauptgrund bei ihr ist, dass das Hauptbad nicht am Schlafzimmer liegt.
Den von Katja meinst Du ? - den habe ich bzgl. seiner zwei Treppen nicht verstanden.

Könnte man dann ein versetztes Pultdach nehmen? Also das der linke Bereich im Bungalow noch Zimmer hat?
Ja, könnte man. Ich meinte aber eher beim Bungalow ohne Dachausbau: Wohnen und Schlafen mit offener Dachuntersicht, höherem Teil des Daches und Oberlichtern im Versatz (Firststirn); niedrigere Seite nur Spitzboden.

Die Frage ist was er für eine Deckenkonstruktion fürs EG nimmt.
Ja, klar. Holzbalken oder Beton. Aber wieso meinst Du ausgerechnet bei Sattel würde er Beton nehmen wollen ?
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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