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Bauherrennotruf
WICHTIG >>> Insolvenzverwalterin schreibt Zahlungsaufforderungen!
Hallo liebe Betroffenen!
Es hat jetzt begonnen. Nach dem Anschreiben der Insolvenzverwalterin werden jetzt die Bauherren, welche bekannt sind und wo noch scheinbar Rechnungen offen sind, mit einer Zahlungsaufforderung und Fristsetzung angeschrieben.
Dabei wird darauf verwiesen, dass Einwendungen dagegen bitte zu selben Termin schriftlich zu erfolgen haben.
Was ich bereits angedeutet habe, trifft nun ein! Die Insolvenzverwalterin nimmt keinerlei Rücksicht auf:
- bereits gekündigte Verträge
- bereits schriftlich eingelegte Widersprüche zur zu Zahlungsaufforderungen
- bereits berechtigt einbehaltene Zahlungen
- bereits abgelaufene Fristen zu Widersprüchen über Zahlungseinbehalte
- bereits abgelaufene Fristen zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
- usw.
Sie hat keine der Zahlungsaufforderungen auf ihre Rechtmäßigkeit anhand des vorliegenden Schriftverkehrs oder der Aktenlage geprüft, noch eine solche Ihnen gegenüber erwähnt und versucht Sie zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen.
Die betroffenen Bauherren, die durch uns betreut werden, müssen sich hierbei keine Sorgen machen. Bitte einfach das Schreiben der Insolvenzverwalterin an uns per Mail, wir rufen dann zurück.
Die Bauherren, welche keinen Kontakt mit uns haben, empfehlen wir, sich schnellstens rechtlich von Baurechtsfachanwälten beraten zu lassen, da hier ein fachlich fundierter Widerspruch formuliert werden muss. Bitte nicht ohne Rechtsbeistand widersprechen, das kann nach hinten losgehen. Bitte achten Sie auf die von der Insolvenzverwalterin gesetzten Fristen. Da diese eine Zahlungsaufforderung geschrieben hat, kann sie ohne weitere Ankündigung, sofern nicht widersprochen wird, noch gezahlt wurde, theoretisch das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Denken Sie hierbei an Ihre Bonität und damit an Ihre Finanzierungen.
Noch als Hinweis, Zahlungen die Sie an die Insolvenzverwalterin leisten, sind in der Regel nur schwer wiederzubekommen und müssen meist auch noch eingeklagt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns eine Nachricht und senden uns Ihre Mail als persönliche Nachricht in diesem Forum.
Und oder senden Sie uns Ihre Telefonnummer mit, wir rufen dann zurück.
Das ist ausdrücklich kostenlos!
MfG Bauherrennotruf
Hallo liebe Betroffenen!
Es hat jetzt begonnen. Nach dem Anschreiben der Insolvenzverwalterin werden jetzt die Bauherren, welche bekannt sind und wo noch scheinbar Rechnungen offen sind, mit einer Zahlungsaufforderung und Fristsetzung angeschrieben.
Dabei wird darauf verwiesen, dass Einwendungen dagegen bitte zu selben Termin schriftlich zu erfolgen haben.
Was ich bereits angedeutet habe, trifft nun ein! Die Insolvenzverwalterin nimmt keinerlei Rücksicht auf:
- bereits gekündigte Verträge
- bereits schriftlich eingelegte Widersprüche zur zu Zahlungsaufforderungen
- bereits berechtigt einbehaltene Zahlungen
- bereits abgelaufene Fristen zu Widersprüchen über Zahlungseinbehalte
- bereits abgelaufene Fristen zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
- usw.
Sie hat keine der Zahlungsaufforderungen auf ihre Rechtmäßigkeit anhand des vorliegenden Schriftverkehrs oder der Aktenlage geprüft, noch eine solche Ihnen gegenüber erwähnt und versucht Sie zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen.
Die betroffenen Bauherren, die durch uns betreut werden, müssen sich hierbei keine Sorgen machen. Bitte einfach das Schreiben der Insolvenzverwalterin an uns per Mail, wir rufen dann zurück.
Die Bauherren, welche keinen Kontakt mit uns haben, empfehlen wir, sich schnellstens rechtlich von Baurechtsfachanwälten beraten zu lassen, da hier ein fachlich fundierter Widerspruch formuliert werden muss. Bitte nicht ohne Rechtsbeistand widersprechen, das kann nach hinten losgehen. Bitte achten Sie auf die von der Insolvenzverwalterin gesetzten Fristen. Da diese eine Zahlungsaufforderung geschrieben hat, kann sie ohne weitere Ankündigung, sofern nicht widersprochen wird, noch gezahlt wurde, theoretisch das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Denken Sie hierbei an Ihre Bonität und damit an Ihre Finanzierungen.
Noch als Hinweis, Zahlungen die Sie an die Insolvenzverwalterin leisten, sind in der Regel nur schwer wiederzubekommen und müssen meist auch noch eingeklagt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns eine Nachricht und senden uns Ihre Mail als persönliche Nachricht in diesem Forum.
Und oder senden Sie uns Ihre Telefonnummer mit, wir rufen dann zurück.
Das ist ausdrücklich kostenlos!
MfG Bauherrennotruf