Bei uns im Wohnpark betreibt die OVE ein Blockheizkraftwerk mir zusätzlich Gasbrennwerttherme. Als WEG Eigentümer ist man verpflichtet die Wärme von der OVE abzunehmen, dafür ist man aber auch nicht für die Heizungsanlage verantwortlich. Sprich wenn die kaputt geht muss die OVE Ersatz stellen. Standardmäßig gibt es bei uns keine Rücklage und wir als Eigentümer haben uns auch dagegen entschieden. Gemäß Teilungserklärung ist jeder für seine äußere Hülle an der er Sondernutzungsrechte hat auch finanziell verantwortlich. Unser Wohnpark besteht nur aus 20 Einheiten und das einzige wirkliche Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrechte ist die vermietete Technikzentrale, der Müllplatz und ein Weg hinter den Gärten. Da macht eine Rücklage wenig Sinn.Die Rücklage ist groß genug, um bei Bedarf z. B. die Heizung zu erneuern.
Funktioniert die Photovoltaik-Anlage nach dem gleichen Prinizip? Die WEG vermietet die Dachflächen an einen Betreiber X, der Betreiber X stellt der WEG einen Teil Strom zur Verfügung und ein anderer Teil wird verkauft?Bei uns im Wohnpark betreibt die OVE ein Blockheizkraftwerk mir zusätzlich Gasbrennwerttherme. Als WEG Eigentümer ist man verpflichtet die Wärme von der OVE abzunehmen, dafür ist man aber auch nicht für die Heizungsanlage verantwortlich. Sprich wenn die kaputt geht muss die OVE Ersatz stellen. Standardmäßig gibt es bei uns keine Rücklage und wir als Eigentümer haben uns auch dagegen entschieden. Gemäß Teilungserklärung ist jeder für seine äußere Hülle an der er Sondernutzungsrechte hat auch finanziell verantwortlich. Unser Wohnpark besteht nur aus 20 Einheiten und das einzige wirkliche Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrechte ist die vermietete Technikzentrale, der Müllplatz und ein Weg hinter den Gärten. Da macht eine Rücklage wenig Sinn.
Würdest du nach dem du alle möglichen erfahrungen gemacht hast, das gleiche objekt heute wieder kaufen?Unser Wohnpark war einer der letzten, welcher ohne Photovoltaikanlage auf den Dächern gebaut wurde, daher kann ich dazu nichts sagen.
Die OVE verkauft uns aber den Strom vom Blockheizkraftwerk und ist der Betreiber der Kundennetzanlage des gesamten Wohnparks. Man kann sich aber einen anderen Stromanbieter suchen. Bei der OVE zahlt man für den Strom jedoch keine Grundgebühr sondern nur den kWh Preis. Die Grundgebühr zahlt man bei der Wärmebereitstellung halt mit. Ich bin gerade dabei eine Photovoltaikanlage zu planen, erstmal braucht man den WEG Beschluss natürlich das man die bauliche Veränderung machen darf. Die Deutsche Reihenhaus hat mir aber schon alle notwendigen Informationen hinsichtlich Dachaufbau zukommen lassen, sehr vorbildlich. Die Anlage muss eine Nulleinspeisung werden, da die OVE als Kundenanlagenbetreiber keine Vermischung des Erneuerbare-Energien-Gesetz Stroms aus meiner Photovoltaikanlage mit ihrem Blockheizkraftwerk Strom haben möchte und verweist dabei auf gesetzliche Regelungen.
Man könnte sich natürlich auch einen neuen zusätzlichen Einspeisepunkt von den Stadtwerken legen lassen, würde natürlich die Amortisation in Weite Ferne schieben.
Alles nicht so einfach, kauft man aber halt mit bei so einem Konstrukt.