Da hast du absolut Recht! Wie bereits erwähnt, ging es mir primär erstmal um die Fragestellung, was für Unterschiedliche Vorgaben es bei einem DH oder Zweifamilienhaus für den Eigentümer gibt. Habe nicht damit gerechnet, dass das ganze Projekt in Frage gestellt wird:D
Die Unterscheidung ist leider nicht so eindeutig. Gerichte fällen immer nur Urteile für den einen speziellen Fall. Fakt ist, dass eine Doppelhaushälfte (Feuertrennwand, 2 Heizungsanlagen, eigenständige Hausanschlüsse, unabhängige Abrechnungen) nicht als 2-Familienhaus mit erleichterter Kündigung zählt. Ein Haus mit 2 gleichen Wohnungen übereinander aber schon, d.h. es muss nicht faktisch eine Wohnung der anderen untergeordnet sein (ich hab aktuell sogar mal den Fall gelesen, dass der kündigende Vermieter in der Einliegerwohnung wohnt).
Wie es im Streitfall nun aussieht, wenn es "optisch" ein Doppelhaushälfte ist, aber z.B. mit gemeinsamer Heizungsanlage (d.h. gemeinsamer Nebenkostenabrechnung) ist dann eben vom Richter im Einzelfall abhängig. Gemeinsame Einrichtungen z.B. Trockenraum, Fahrradraum o.ä. helfen da sicher bei der Argumentation.
Eine Doppelhaushälfte bzw. Hausähnliche Wohnung so ganz ohne Garten und Terrasse würde ich übrigens nicht mieten. Nur Terrasse und deine Kinder springen vor der Terrasse im Garten rum auch nicht. Aber - je nach Grundstück - gibt es sicher die Möglichkeit das Gebäude so zu platzieren, dass ein "recht kleiner" und ein "großer" Garten entsteht.
Wenn das Mietrecht weniger die Rolle spielt (weil sowieso Risiko behaftet). Beim Bau einer echten Doppelhaushälfte mit geteiltem Grundstück (egal ob real oder als WEG), könnte auf den zu vermietenden Teil eine 100% Finanzierung aufgenommen werden und auf den eigengenutzten Teil entsprechend weniger (2 getrennte Darlehen). Das würde die Zinsabschreibung optimieren und es wären nicht die rechnerischen % aus Wohn- und Grundfläche.