Einzug zeitlich vor Schenkung / Nießbrauch / Vermietung - Nachteile?

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F

Frelili

Hallo zusammen.

Ich bin ganz neu hier und auch neu in der Materie Eigenheim und Besitz und fühle mich ein wenig wie in einem großen uferlosen Faß.

Gerne würde ich eine erste Frage hier stellen, zur Orientierung, und versuchen es so knapp aber präzise zu machen wie möglich. Danke.

Also:
  1. Eine Whg. wurde von Eltern erworben und stand und steht noch immer leer, wäre aber prinzipiell sofort bezugsfähig (mehr schlecht als recht, aber es gibt ein funktionierendes Bad und eine alte Küche (mit alten aber funktionierenden Geräten).

  2. Die Whg. ist also leer und unbewohnt, wurde von dern Eltern nie bewohnt, auch nie vermietet.

  3. Die Whg. soll an das Kind binnen der nächsten drei Monate verschenkt werden, spätestens im Juni des lfd. Jahres.

  4. Das Kind (=der Beschenkte und somit der zukünftige Eigentümer) möchte und kann/darf in die Whg. als Mieter einziehen.

  5. Der Mietvertrag zwischen Eltern (=die Nießbrauchgeber) und Kind (=der zukünftige Eigentümer aber auch Mieter) soll erst zum Tag/Datum der Schenkung gemacht werden.

Die Frage:
Ist es zulässig (ich denke ja), aber ist es denn irgendwie nachteilig, wenn das Kind bereits jetzt, also noch vor Schenkungs/Mietvertrag in die Whg. einzieht und dort für drei Monate kostenfrei wohnt?

Hat das Nachteile sei es in Bezug auf das Finanzamt, die Schenkung, die Wertermittlung der Immobilie für den Schenkungsvertrag, oder sonst irgendwie? Oder ist das völlig egal?

Danke vielmals!

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
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Frelili

Da Editieren nicht mehr geht ...

=>

Bei Punkt 3 muß der Vollständigkeit halber noch stehen,

daß ein Nießbrauchsrecht zugunsten der Eltern (=die Schenkenden) eingerichtet werden soll,

sonst ist der Zusammenhang vielleicht nicht ganz klar.
 
N

nordanney

Ist es zulässig (ich denke ja),
Die Eltern können mir Ihrer Wohnung (fast) alles machen, was sie möchten.
aber ist es denn irgendwie nachteilig, wenn das Kind bereits jetzt, also noch vor Schenkungs/Mietvertrag in die Whg. einzieht und dort für drei Monate kostenfrei wohnt?
Kann mir ac hoc keinen Nachteil vorstellen. Die Wohnung mit dem Nießbrauch ist eh praktisch nichts wert, da nicht verkäuflich.
Hat das Nachteile sei es in Bezug auf das Finanzamt, die Schenkung, die Wertermittlung der Immobilie für den Schenkungsvertrag, oder sonst irgendwie? Oder ist das völlig egal?
Total egal.
 
N

Nice-Nofret

.. wenn die Eltern den Niesbrauch haben, Kind darin lebt und renovieren möchte, dann gibt es Probleme mit der Bank ... und im Zweifel auch mit dem Finanzamt, wenn Du die Renovationskosten absetzen möchtest.

Also bitte genau prüfen, was ihr genau wie regeln wollt und welche Folgen das hat.
 
F

Frelili

Hallo.

Danke für die Rückmeldung auch Dir!

Wieso meinst Du gibt es Probleme mit der Bank und dem Finanzamt?

" ... wenn Du die Renovationskosten absetzen möchtest."

Wenn meinst Du mit Du? Das Kind oder die Eltern? Die Eltern dürf(t)en doch absetzen, wenn sie als Nießbrauchsgeber renovieren, oder?

Zu Deiner weiteren Frage bzw. Hinweis was geregelt sein soll bzw. mit dem Modell angedacht ist:
Das Kind will und soll eigentlich nur vorübergehend (ca. 1 Jahr) in der geschenkten Whg. wohnen und dann voraussichtlich. wieder ausziehen, weil es in einer anderen Stadt eine Tätigkeit übernimmt. Zeitgleich wollen die Eltern im gleichen Zeitraum altersbedingt die Wohnung für sich nutzen (war schon lange die Vorstellung für das Alter). Also eine Perspektive, die beiden "taugt" auch vom zeitlichen her.

Nochmals danke für die schnelle Antworten und das nette Niveau hier.

:)
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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