Elternhaus kaufen - eine gute Idee?

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Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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D

DG

Eine Schenkung wäre steuerlich auch Vorteilhafter, als ein Erbe. Glaub bei der Schenkung wärst du unter dem Freibetrag und beim Erbe fallen generell Steuern an?!?
Schenkung oder Erbe ist erst mal egal, der Freibetrag für Kinder liegt aktuell bei 400T€ pro Kind alle 10 Jahre.

Aber gibt es nicht die Möglichkeit zu regeln, dass der bezahlt, der drin wohnt? LG
Überleg' mal logisch. Du befürchtest, dass Dein Vater zu wenig Kapital haben wird, um das Haus zu unterhalten und sich ein lebenswertes Leben zu gönnen. Wenn seine Frau länger lebt, hätte sie Wohnrecht und vermutlich weniger Rente als er, weil die Witwenrente auch uU gegen ihre Rente gerechnet wird.

Dann soll sie von ihrer Rente in ein Haus investieren, das Dir gehört, weil sie zuvor auf ihren Erbanteil verzichtet hat und wo sie ein Wohnrecht hat? Das wird sie nur tun, wenn sie soviel Rente hat, dass sie sich das aus freien Stücken leisten kann oder Du so wenig am Haus machst, dass es nicht anders geht.

Ich würde halt das versuchen damit zu machen, was für mich auf der Hand liegt: Es vermieten.
Auch da steht Dir das Wohnrecht im Weg. Wenn Du das Haus heute für 50T€ kaufst (hättest Du das Geld überhaupt bar? Oder soll das als Hypothek auf das Haus aufgenommen werden!?), dann heißt das nichts anderes, als dass Du heute 50T€ investierst und nach Ablauf des Wohnrechts eine Rendite erzielen wirst, in der viele Unbekannte stecken.

Das ist nichts anderes als eine Hochrisiko-Investition.

Wenn Du stattdessen heute 50T€ in eine Mietwohnung investierst und damit Mieteinnahmen erzielst, hast Du sofort eine Rendite, wobei ich von Einzelvermietungsobjekten aus anderen Gründen eher abrate. Aber da hättest Du deutlich weniger Variablen als bei Deiner Kaufoption auf Dein Elternhaus.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DG

Wenn das Haus einen Wert von ca. 160k hat, dann fallen da bei direkter Erbfolge keine Steuern an.

Das ist wieder das typische, das Leute sich unnötig Angst machen und glauben, der Fiskus oder was weiß ich reißt sich ihr Erbe unter den Nagel, weil man denkt, man ist so vermögend. Und dann geistert so viel Halbwissen rum.
Leider richtig. Und für maximal €150.- betet das jeder Steuerberater und/oder Notar im Schlaf runter, dauert höchstens 1h.

MfG
Dirk Grafe
 
Musketier

Musketier

@Dirk Grafe
Du malst das ganze sehr schwarz.

Unter der Voraussetzung, dass @BOLA79 klar ist, dass er das Elternhaus nicht umsonst bekommt, dann gibt es Möglichkeiten.
Die von dir angesprochenen Probleme hätte er spätestens beim Erbe auch. Er müßte dann seinen Bruder auszahlen und bekommt schlimmstenfalls ein runtergewirtschaftetes Haus, weil Vater/Stiefmutter die Instandhaltung nicht tragen können.

Möglichkeiten, die ich z.B. sehe:
1. Er kann das Haus kaufen unter der Voraussetzung des lebenslangen Wohnrecht. Damit hätte der Vater erst mal Geld.
2. Das Wohnrecht muß nicht unentgeltlich sein, sondern kann in einem Rahmen liegen, die der Vater die Stiefmutter tragen können. Im Gegenzug muß dann Bola79 die laufende Instandhaltung tragen. Das heißt vermutlich für Bola79 ein zusätzlicher Aufwand, aber das Haus verfllt halt nicht.


Genau um solche Möglichkeiten auszulote wre meines Erachten ein Besuch beim Steuerberater sinnvoll, sofern der Vater über Haupt bereit wäre zu verkaufen.
 
D

DG

@Dirk Grafe
Du malst das ganze sehr schwarz.
Ich male nichts schwarz - die Idee ist einfach schlecht und es gibt viel einfachere Lösungen, die den gleichen Effekt haben.

Unter der Voraussetzung, dass @BOLA79 klar ist, dass er das Elternhaus nicht umsonst bekommt, dann gibt es Möglichkeiten. Die von dir angesprochenen Probleme hätte er spätestens beim Erbe auch.
Falsch. Und das muss man in der Deutlichkeit sagen. Beim Erbe bekommt er ohne heutige Investition (!) im Erbfall 25-50% des Hauses, je nach dem wie die Situation mit der Stiefmutter geregelt wird.

Er müßte dann seinen Bruder auszahlen
Das hat er mehrfach explizit ausgeschlossen und begründet.

und bekommt schlimmstenfalls ein runtergewirtschaftetes Haus, weil Vater/Stiefmutter die Instandhaltung nicht tragen können.
Ja - aber seine Investition heute ist doch dann €0.- und nicht 50-80T€!? Der Unterschied zwischen Null Euro und Fünfzigtausend Euro ... der muss doch einleuchten!?

Möglichkeiten, die ich z.B. sehe:
1. Er kann das Haus kaufen unter der Voraussetzung des lebenslangen Wohnrecht. Damit hätte der Vater erst mal Geld.
2. Das Wohnrecht muß nicht unentgeltlich sein, sondern kann in einem Rahmen liegen, die der Vater die Stiefmutter tragen können. Im Gegenzug muß dann Bola79 die laufende Instandhaltung tragen. Das heißt vermutlich für Bola79 ein zusätzlicher Aufwand, aber das Haus verfallt halt nicht.
Bei einem Kaufpreis von 50T€ und einer "Mietrückzahlung" von 208€ auf 20 Jahre, würden die 50T€ wieder zinsfrei zurückfließen. Der Vater hätte lediglich etwaige Zinsgewinne zu Beginn, bei der derzeitigen Zinslage kommen da inflationsbereinigt kaum 10T€ raus, sondern eher 5T€, d.h., man zahlt beim Notar für einen Kaufvertrag eine vierstellige Summe, damit der Vater über 20 Jahre einen Kapitalgewinn von 5 bis Max. 10T€ erzielt.

Dem Vater schlicht 10T€ zu überweisen oder selbst als Notgroschen an die Seite zu legen/sparen, erspart die ganzen Nebenkosten und hat den gleichen Effekt!

Von den 208€ dürfte der Sohn dann das komplette Haus unterhalten ... Notarvertrag, Grunderwerbsteuer (!), Grundsteuer, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Instandhaltung einer Immobilie aus Ende60/Anfang70er Jahre an der lt. seiner Aussage seit 1990 nur das Nötigste gemacht wurde.

Das ist utopisch.

Genau um solche Möglichkeiten auszulote wre meines Erachten ein Besuch beim Steuerberater sinnvoll, sofern der Vater über Haupt bereit wäre zu verkaufen.
Das Problem ist doch, dass abzgl.. des Wohnrechts kaum Wert vorhanden ist - zaubern kann der Steuerberater auch nicht.

MfG
Dirk Grafe
 
B

BOLA79

Hallo noch mal,

also, die Angst vor irgendwelchen Steuern hat nie bestanden. Die Schenkung kommt halt einfach aus den mehrfach erwähnten Gründen nicht in Betracht.

Dass die Stiefmutter nach dem Tod meines Vaters allein in dem Haus wohnen bleiben möchte, ist aus den genannten Gründen so gut wie ausgeschlossen. Da man aber nie weiß, was noch so kommt, möchte man sich aber auf "so gut wie" nicht verlassen. Deswegen wäre dann festzulegen, wenn bei ihr doch Interesse bestehen sollte weiterhin dort zu wohnen, dann nur unter der Bedingung, dass sie es sich auch leisten kann. Das wäre dann nämlich auch okay für mich.

Dass der Vater ein Testament macht, wäre mir natürlich auch am liebsten. Ich habe ihn aber schon mehrfach vorsichtig darauf angesprochen, er will aber nicht, weil er ja meint die Erbfolge zu kennen.

Ich hätte durch den Kauf einfach dafür sorgen wollen, dass der Vater noch ein bißchen mehr Geld zur Verfügung hat - wie gesagt, seine Rente ist eigentlich nicht schlecht, er bekommt mehr als andere, die arbeiten gehen, aber er muss sich eben trotzdem einschränken - UND ich hätte damit dafür gesorgt, dass nicht jemand später mal miterbt, der nicht miterben soll, was eben auch im Interesse meines Bruders gewesen wäre.

ABER: Es ist ein Hirngespinst und so wie es sich anhört, würde ich mit dem Kauf unglücklicher werden, als wenn das Haus dann irgendwann einmal verkauft werden muss. Ich lass den Gedanken jetzt erst mal ruhen.

Also danke noch mal an alle, die sich hier die Mühe gemacht haben, meine Fragen zu lesen und so ausführlich zu beantworten. Wirklich tolles Forum mit tollen Leuten.

LG Bola
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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