Entfernung des Krans auf dem Gehweg

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Zuletzt aktualisiert 18.01.2025
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B

Bayernbors

Wenn Du den Baugutachter bei der Abnahme durchschickst, kann der das begutachten, was er sieht. Alles interessante ist dann schon verputzt.
Entschuldigt meine Unkenntnis, aber bei den hier als Beispiel angeführten Punkten ist das Hauptkriterium die Überprüfung der Dinge, bevor sie mit Trockenbau oder Verputz bedeckt werden.

So könnte es ausreichen, vor dem Verputzen und Estrich alles auf einmal zu prüfen (Rohbau einschließlich Dach, Fenstereinbau, Dämmung/Dichtheit und die komplette Haustechnik Rohinstallation).

Dann kommt natürlich die Prüfung der anderen individuellen Gewerke (Putz und Estrich, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Malerarbeiten...etc).
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich denke, ein solches Problem würde vom Baugutachter rechtzeitig erkannt werden. Man würde zumindest den Rohbau vor dem Trockenbau und Verputzen prüfen lassen sowie die KFW-Prüfung und den Blower-Door-Test durchführen lassen.
Vertrau nicht zu viel auf solche Dinge wie Blower Door. Bei uns war der angeblich in Ordnung, trotzdem ist die Dachbodenluke nicht luftdicht (mit der Folge von Kondenswasser) und der GU muss demnächst zur zweiten Nachbesserung anrücken
So könnte es ausreichen, vor dem Verputzen und Estrich alles auf einmal zu prüfen (Rohbau einschließlich Dach, Fenstereinbau, Dämmung/Dichtheit und die komplette Haustechnik Rohinstallation).
Bei der Vorgeschichte würde ich den Sachverständigen schon anrücken lassen, wenn das EG teilweise gemauert ist und überprüfen lassen, ob die Fugen ordentlich sind und die Überbindemaße stimmen. Außerdem würde ich, sobald die erste Steinreihe liegt, die einzelnen Maßketten durchmessen. Keine falsche Scheu, wenn die Zwischendecke mal gegossen ist, bessert im EG keiner mehr was nach
 
11ant

11ant

So könnte es ausreichen, vor dem Verputzen und Estrich alles auf einmal zu prüfen (Rohbau einschließlich Dach, Fenstereinbau, Dämmung/Dichtheit und die komplette Haustechnik Rohinstallation).
Bei der Vorgeschichte würde ich den Sachverständigen schon anrücken lassen, wenn das EG teilweise gemauert ist und überprüfen lassen, ob die Fugen ordentlich sind und die Überbindemaße stimmen. Außerdem würde ich, sobald die erste Steinreihe liegt, die einzelnen Maßketten durchmessen. Keine falsche Scheu, wenn die Zwischendecke mal gegossen ist, bessert im EG keiner mehr was nach
Bei der Vorgeschichte stünde ich schon mit der Peitsche daneben, wenn die Bodenplatte und der Fundamenterder "an der Reihe" sind, und würde bereits da den Vermesser nachschauen lassen, ob der Hausbau in Lage und Höhe korrekt beginnt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.01.2025
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