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Dein Fragebogen klingt ja ganz schön nach Speeddating-Checkliste. Ein guter Einfamilienhaus-Architekt hat nicht "& Partner, Essen / London / Tokio" hinter seinem Namen stehen, er ist ein "Alleinkoch" mit Bauzeichner/in und Halbtagsbürokraft, jedenfalls kaum mehr als fünf Angestellten. Die Frage nach dem Wohnbauanteil des Projekteportfolios ist sinnvoll - soweit Du dabei "Einfamilienhaus" stellvertretend für selbstgenutzte Häuser meinst, also lediglich in Abgrenzung zu Geschosswohnbau für Investoren. Mehrfamilienhaus bis zu vier Wohneinheiten sind kein so großartig anderes Betätigungsfeld, die kannst Du also gerne noch einbeziehen. Betreffend der Vorgehensweise scheinst Du Dir einen freien Architekten zu nahe an einem GU-Bauantragsfertiger vorzustellen, hier wird aber sehr grundlegend anders gearbeitet. Zum Beispiel legt
den Schluss nahe, unter Vorentwürfen verstündest Du Diskussionsentwürfe vor den Antragsunterlagen und wollest wissen, wieviel Hüh & Hott Herumgezicke á la Prinzessin Shiny86 Du Dir im Planungsprozess erlauben dürftest. Ein Vorentwurf beim freien Architekten ist allerdings etwas gänzlich Anderes, und es ist ein Prozeßschritt: die Rahmenbedingungen des Bebauungsplanes und des Raumprogramms sind dann bereits abschließend geklärt, und das Ergebnis wird in EINEM Entwurf festgehalten. Dieser wird dann besprochen und ggf. geändert. Dann wird der Vorentwurf zum Entwurf ausgearbeitet, und dann zum zeichnerischen Teil des Bauantrages sowie zur Arbeitsgrundlage für den Statiker, die Mengen- und Massenermittlung etcetera. Später werden dann von den Entwurfsplänen noch die Ausführungspläne abgeleitet.Wie erfolgt die Arbeit beim Vorentwurf? Wie viele verschiedene Entwürfe/Iterationen sind enthalten?
Wenn nach dem Bauantrag der GU (und sein "Bauleiter") übernehmen soll, scheint mir der Sinn eines freien Architekten nur halb verstanden - gleiches gilt für die Interpretation eines bis einschließlich Leistungsphase 9 engagiert bleibenden Architekten als "GÜ". Wenn die Plänchenmalerei das "Like" des Bauamtes bekommen hat, kommt die eigentliche Architektenleistung erst so richtig in Fahrt.Passt das Vorgehen des Architekten zu unseren Vorstellungen (z.B. Leistungsphase 1-4, danach Übergabe an GU vs Leistungsphase 1-9 vs Architekt als GÜ)?