KfW 55 mit 36,5cm Porenbeton (λ 0,07 W/mK) dürfte nach der Energieeinsparverordnung 2016 nicht mehr möglich sein. Den Nachweis sollte der Anbieter vor dem Vertragsabschluss liefern (kompletter Wärmeschutznachweis eines Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz, z.B. Statiker inkl. Berechnungen nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) bzw garantieren. Ebenso ist der Schallschutz der Außenwände ein Thema: Je nach Lärmpegelbereich des Bauortes ist die Porenbeton-Außenwand nicht/nicht ohne weiteres in der Lage einen ausreichenden Mindest-Schallschutz nach DIN 4109 zu gewährleisten. Auch das soll der Anbieter nachweisen.
Satz 2-4 gehe ich konform, aber Satz 1 kann ich nicht nachvollziehen. Erstmal hat sich an KFW55 nichts geändert durch den Jahreswechsel, KFW55 bleibt KFW55 und hat sich schon immer auf das Referenzgebäude bezogen. Zweitens ist z.B. der geforderte U-Wert bei KFW55 nach Referenzwerten (ab 01.04.2016 möglich) 0,20 für die Außenwand. Mit Lambda 0,07 und 36,5cm erreicht man etwa 0,18 bis 0,19. Es ist also kein Problem.
Zum ersten Post: Förderfähiges KFW-Effizienzhaus kann bis 01.04.2016 auch Kfw70 bedeuten, da es dieses Programm bis dahin noch gibt. KFW-förderfähig kann, wie bereits von Rübe1 angesprochen, auch bedeuten, dass es schlichtweg durch das Wohneigentumsprogramm der KfW gefördert werden kann und mit KFW-Effizienzhaus nichts zu tun.
Denn abseits davon, dass mit 36,5er Wänden KFW55 problemlos möglich ist: Die Steine sind bedeutend teurer als ganz normaler Steine mit Lambda 0,09 und daher bezweifel ich fast, dass diese wirklich im Standard-Angebot enthalten sind.