A
aero2016
Einem Mieter "falsches Lüften" nachzuweisen, dürfte verhältnismäßig schwierig werden. Soweit mir bekannt ist, geht die Tendenz ist der Rechtsprechung dahin, dass das ganz normale Lüften reichen muss. Wenn sich trotzdem Feuchtigkeit absetzt, ist die Wand nicht genug gedämmt. Mietern quasi einen Plan zum Lüften aufzuerlegen, ist heute nahezu unmöglich. Es sei denn, der Mieter ist willig.