Feuchtigkeit in Souterrainwohnung

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R

R.Hotzenplotz

Dein Mieter wäre ja ziemlich schlecht beraten, wenn er das unterschreiben würde. Und was sollte ihn dazu bewegen eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben?
Versuchen kann man es ja. Ich schätze ihn so ein, dass er es machen wird. Ihm ist das Ganze bereits sehr unangenehm, da ihm der Sachverständige gesagt hat, dass es wohl an ihm liegt und dass er nicht verstehen könne, dass die Möbel immer noch an der Wand stehen, dass er dort die Wäsche trocknet und so weiter und so weiter.....

Ich vermute die Dämmung ist
nicht ausreichen/mangelhaft. Deswegen auch der vermehrte Schimmelbefall in den Ecken und in Bodennähe.
Was soll ich mehr machen als das ausschachten und begutachten zu lassen? Das ganze jetzt noch mal von einer anderen Firma machen lassen? Die haben mich doch mit dem Gutachten auch ggü. der Hausverwaltung Schachmatt gesetzt.
 
S

Steffen80

blablabla...wir trocknen Jahre die Wäsche in der Wohnung!!!! und nach dem Duschen lass ich gern die Badtür auf und das Fenster zu! weil die Luft (insb. im Winter) dann angenehm feucht ist..UND WIR HABEN KEINEN SCHIMMEL!!! noch nie gehabt! Möbel stehen auch an Außenwänden an der Wand.

Die Schlussfolgerung vom Gutachten ist schlicht Schwachsinn und keinen Cent wert!! Aber lasst Euch schön veräppeln
 
A

aero2016

Also Wäsche trocknet man im freien oder im Trockenraum oder in etwas das nennt sich Wäschetrockner.
Ich nicht. Manches schon im Trockner, aber danach muss ich auch lüften. Der Rest hängt ganz normal zum Trocknen im Haus. Schon immer. Und ich habe im Grunde den ganzen Sommer Fenster offen. Tag und Nacht. Und noch nie (!!!) hatte ich Schimmel.

Die Dämmung kann ja noch heile sein- aber trotzdem ganz offensichtlich nicht ausreichend. Die Wände müssen viel zu kalt sein- sonst würde sich da
die Feuchtigkeit nicht so niederschlagen.
 
R

R.Hotzenplotz

Die Dämmung kann ja noch heile sein- aber trotzdem ganz offensichtlich nicht ausreichend. Die Wände müssen viel zu kalt sein- sonst würde sich da
die Feuchtigkeit nicht so niederschlagen.
Wenn das 1991 State of the Art war, werde ich die Eigentümergemeinschaft kaum dazu zwingen können, hier höherwertiger zu investieren, oder?

Aber dazu wäre es ohnehin erst mal erforderlich, dass ein Sachverständiger das als sinnvolle Option überhaupt in den Raum stellt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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