Finanzielle Abwertung des eigenen Grundstücks durch Nachbarhaus

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Jochen104

Jochen104

Mal ganz bewusst provozierend geschrieben:
Für die kleine Strafgebühr von 5.000 Euro kannst du dein Haus auch einen Meter höher bauen und dann hast du keine Nachteile mehr durch die Schattenbildung deines Nachbarn.
Vielleicht kannst du dir die Kosten mit dem Nachbarn ja teilen
 
Jochen104

Jochen104

Jetzt mal im Ernst:
Sprich dein Problem/ deine Befürchtungen beim Nachbarn und der Bauaufsicht an und frag mal wie sie sich eine Lösung vorstellen können.
Ggf. ist es ja wirklich eine Lösung dein Haus höher zu bauen oder das Gelände wird entsprechend angepasst.
Ist dein Bauantrag schon durch?
 
S

Slintrebla

Mal ganz bewusst provozierend geschrieben:
Für die kleine Strafgebühr von 5.000 Euro kannst du dein Haus auch einen Meter höher bauen und dann hast du keine Nachteile mehr durch die Schattenbildung deines Nachbarn.
Vielleicht kannst du dir die Kosten mit dem Nachbarn ja teilen
Sehr gut Jochen Aber ich bevorzuge es doch eher auf Nummer sicher zu gehen und innerhalb der erlaubten Höhe zu bauen
 
V

Voki1

Dir schwebt ja Schadenersatz wegen der von Dir gefühlten Wertminderung durch die Nichteinhaltung von Bauvorschriften vor. Jedweder Anspruch beruht bei uns auf Ansprüchen. Diese finden sich hier im Baugesetzbuch. Die Identifikation wird hier vermutlich nur auf drei Rechtsgrundlagen gestützt werden können. Die §§ 280 und 823 I Baugesetzbuch entfallen, da bei 280 kein Schuldverhältnis zum Nachbarn besteht und bei 823 I Vermögensschäden nicht erfasst werden.

Es bleibt mithin wohl nur § 1004 Baugesetzbuch. § 1004 I Baugesetzbuch stellt einen Beseitigungsanspruch bereit, der aber in 1004 II insofern eingeschränkt wird, als dass es nicht zieht, wenn Du zur Duldung verpflichtet bist. Zudem hat sich herausgearbeitet, dass die Beseitigung auch zumutbar sein muss, also nicht um jeden Preis erfolgen muss.

Wie verhält es sich hier? Der Schlawiner hat einfach (?) zu hoch gebaut und die Gemeinde hat es gemerkt und ein Ordnungsgeld verhängt. Gleichzeitig hat sie den Rückbau nicht verfügt, vermutlich eben wegen der Unverhältnismäßigkeit.

Selbstverständlich kannst Du etwaige Ansprüche durch einen Anwalt Deiner Wahl prüfen lassen und eine Durchsetzung versuchen. Ich will Dir den Spaß ja nicht versauen, aber ich befürchte, dass diese Aktion ebenso teuer wie erfolglos sein werden. Zudem ist das Verhältnis zum Nachbarn (und ggf. weiteren Nachbarn) auf ewig versaut, würde ich mal so annehmen.

Schluck Deinen Ärger herunter und freue Dich über Dein schönes Heim. Die Beeinträchtigungen halten sich doch wirklich im Rahmen und ein echter finanzieller Nachteil würde, wenn er überhaupt entsteht, ja erst dann schlagend werden, wenn Du das Objekt verkaufst.
 
S

Slintrebla

@ Jochen104:
Ja, der Bauantrag ist schon durch und die Bodenplatte wurde mittlerweile auch gegossen. Eine Höherlegung unseres Hauses ist also nicht mehr möglich.

An die Möglichkeit der Aussprache habe ich bereits auch gedacht, ich wüsste aber nicht was mir dies bringen sollte.

@ Voki1:
Auch Dir herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Du sprichst das aus, was ich auch schon vermutet habe. Vermutlich ärgert es mich einfach zu sehr, dass wir viel Geld in die Hand nehmen um ein schönes Haus zu bauen und wir dann a) durch den Bebauungsplan stark eingeschränkt sind und b) dann der Nachbar auch noch die rechtlichen Vorgaben zu unseren Ungunsten missachtet.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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