Hallo Slintrebla,
ich möchte @Voki in diesem Fall ergänzen. Zu prüfen ist hier zunächst, ob die Abstandsflächen des Baukörpers so wie er jetzt steht, tatsächlich immer noch auf dem Grundstück bleiben. Dazu muss man u.a. prüfen ...
1. ... in wie weit das Nachbargrundstück ggü. dem Ursprungsgelände verändert wurde
2. ... ob eine etwaige Veränderung (Abgrabung/Anschüttung) nur partiell oder über das ganze Grundstück vorgenommen wurde
3. ... welchen Rahmen der Bebauungsplan bzgl. der Höhe vorgibt
Dazu braucht es zunächst keinen Rechtsanwalt, sondern ...
1. Bauantrag des Nachbarn - diesen bzgl. der Höhen des Ursprungsgeländes prüfen! Ggflls. mit Höhen aus älteren Quellen (Kanal- und Straßenplanung, Bodengutachten) vergleichen.
2. Bauabnahme des Nachbarn
3. Aktualisierte Abstandsflächenberechnung bzw. wie wurde die Strafe explizit begründet, welche Verstöße wurden explizit dokumentiert - dort darauf achten, ob es partielle Anschüttungen auf dem Gelände an der gemeinsamen Grenze gegeben hat bzw. ob diese nachweisbar sind - wenn ja, lösen diese eine eigene Abstandsfläche (!) aus und das wirkt sich dann durchaus direkt auf Dein Grundstück aus. Interessant ist hier also, ob und ggflls. wie das Geländerelief entgegen den Vorgaben des B-Plans verändert wurde.
Prüfung durch Deinen Architekten; bzgl. der Unterlagen hast Du berechtigtes Interesse, also zumindest Recht auf Akteneinsicht.
Lösung hier grundsätzlich:
- eigenes Gelände anheben, wenn innerhalb des B-Plans möglich (oft 1m Standard in B-Plänen ohne zusätzlichen Bauantrag) - dann entstehen zwar Mehrkosten für den Bau, aber danach eben kein Nachteil
- wenn 1m oder die im Bebauungsplan zulässige genehmigungsfreie Höhenveränderung nicht ausreicht, die gewollte Anhebung des Geländes im Bauantrag darstellen und genehmigen lassen (evtl. mit der Begründung, dass der Nachbar nachweislich zu hoch rausgegangen ist)
Mehrkosten für zB die Anhebung des Geländes, Stützmauern etc. der Stadt oder dem Nachbarn (teilweise) aufzudrücken, sehe ich wie @Voki sehr skeptisch, aber die Veränderung der Geländeoberfläche bietet reichlich Ansätze, die man prüfen kann, weil an der Stelle in vielen Bauanträgen, beim späteren Ausbau und auch bei der Abnahme grundsätzliche Fehler passieren.
Also ... ganz abschreiben würde ich das Thema noch nicht und teuer wird das zunächst auch nicht.
MfG
Dirk Grafe