Wir haben einen ähnlichen Fall. Der Bauantrag wurde letzte Woche mit der Bitte um zwei Sondergenehmigungen abgegeben.
1. Dachform: Es soll ein Walmdach werden. Vorgegeben sind Satteldächer, Flachdächer und Pultdächer. Da 4 Nachbarn bereits ein Walmdach haben, mache ich mir da keine Sorgen.
2. Traufhöhe. Firsthöhe ist im Bebauungsplan Max. 8,50 m Höhe- Wir kommen auf 8,28 m. Alles gut. Die Traufhöhe wird auf 6 m begrenzt. Wir kommen auf 6,06 m. 4 cm wären wohl Toleranz. Die anderen 2 Zentimeter werden gerade beim Baurechtsamt diskutiert. Ich bin mal gespannt. Ich verstehe das auch gar nicht, besser gesagt ich habe kein Verständnis Immerhin bleiben wir bei der Gesamthöhe darunter.
Es bleibt spannend.
P.S. meine Garage kommt auch direkt auf die Grenze zum Nachbarn seiner West Terrasse . Auch 2,50m hoch und 7,50m lang. Von der "Wand Garage" zu seinem Haus sind es gerade mal 5 Meter wenn es hoch kommt. Das passt "Ihn" sicherlich auch nicht