Folgen des Koalitionsvertrages für Hausbauer?

5,00 Stern(e) 11 Votes
P

Pinkiponk

Hat sich von Euch bereits jemand mit dem heute vorgestellten Koalitionsvertrag und den Folgen für (uns) Hausbauer beschäftigt?

Angenehm dürfte für neue Bauherren sein, dass es bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag geben soll, wenn man die Immobilie selbst bewohnen wird. Die Mietpreisbremse soll verlängert werden. Es sollen 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, von denen 100.000 öffentlich gefördert sind.

Mich als Betreiberin einer Gasbrennwerttherne hätte sehr interessiert, ob Nord Stream 2 in Betrieb geht oder nicht, dazu habe ich jedoch nichts gelesen. Für Erdgasstrom soll ab 2040 Schluss sein, was "Schluss sein" auch immer heißt. Mitte der 2030er Jahre das Ende für Erdgasheizungen.
 
OWLer

OWLer

Klingt alles im Neubausektor überraschend zurückhaltend. Private Neubauten sollen in der Regel eine Photovoltaik-Anlage installieren. Was auch immer die Regel sein wird?

Unklar ist mir auch die 65% EE-Quote bei Neubauten ab 2025? Könnte damit eine verpflichtende Wärmepumpe über Strommix und Photovoltaik zusammen mit dem KFW-40 Mindeststandard gemeint sein?

Immerhin nicht KFW40+, sodass der zweifelhafte Stromspeicher entfällt.

In Summe hohe Forderungen an den Neubau, aber aus meiner sicht LEIDER wenig verpflichtendes im Bestand. Dabei heißt es doch so schön, dass Eigentum verpflichtet. Außer bei Denkmalschutz-Gebäuden kann man doch im Bestand viel mehr erreichen, als Kfw 70 auf KFW 40.
 
H

hampshire

Der Häuslebauer steht (vernünftigerweise) nicht im Fokus des Koalitionsvertrages. Er wird langfristig von der Digitalisierung der Plaunung und Genehmigung profitieren. Einige Maßnahmen finde ich ausgesprochen gut, wenngleich natürlich noch recht unkonkret formuliert. Hier mal was ich bemerkenswert fand.

Auszug:
Zum 1. Januar 2025 soll
2992 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden;
2993 zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von
2994 Bestandsgebäuden im Gebäudeenergiegesetz die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70
2995 entsprechen; im Gebäudeenergiegesetz werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40
2996 angeglichen. Daneben können im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige, dem Ziel der THG-
2997 Emissionsreduzierung folgende Maßnahmen eingesetzt werden.

--> Die Energiestandards werden weiter hoch geschraubt. Ich denke, dass Bauen von Einfamilienhaus damit noch etwas teuer wird.

3012 Wir werden die Grundlagen schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten
3013 verstärkt betrachten zu können. Dazu führen wir u. a. einen digitalen Gebäuderessourcenpass ein. So
3014 wollen wir auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft kommen. Außerdem werden wir eine
3015 nationale Holzbau-, Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie auflegen. Innovativen Materialien,
3016 Technologien und Start-ups wollen wir den Markteintritt und Zulassungen erleichtern.

--> Die Umstellung auf Kreislaufwirtschaft kann dauerhaft zu einer Stabilisierung der Rohstoffpreise führen und den Ressourcenverbrauch minimieren. Finde ich sehr gut. Den Häuslebauer 2022 tangiert das nicht.

3031 Wir werden serielles Sanieren vorantreiben, indem wir das Förderprogramm fortführen und innerhalb
3032 des BEG ausweiten. Im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ werden wir serielles und
3033 modulares Bauen und Sanieren z.B. nach dem niederländischen Energiesprong-Prinzip
3034 weiterentwickeln sowie bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Hürden identifizieren und
3035 beseitigen. Wir verbessern, vereinheitlichen und digitalisieren den Gebäudeenergieausweis. Wir
3036 werden die Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters prüfen.

--> Der wirkliche energetische Gewinn für das Klima liegt im Bestand. Das niederländische Modell ist exzellent. Den Häuslebauer 2022 wird das ebenfalls noch nicht interessieren.
 
H

hampshire

Ich musste "bidirektionales Laden" zwar erst einmal googeln, finde es aber auch gut. Noch besser als ermöglichen ist allerdings fördern. ;-)
Fördern muss man nur erwünschtes Verhalten, welches sich für den Einzelnen (noch) nicht wirtschaftlich lohnt. Bidirektionales Laden und Entladen eines Fahrzeugs am Haus ist ein No-Brainer - insbesondere mit einem Spot Tarif. Die beiden fröhlich bewerteten Neubörsler Rivian und Sono haben das bereits konzeptionell in ihren Fahrzeugen vorgesehen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4899 Themen mit insgesamt 97917 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Folgen des Koalitionsvertrages für Hausbauer?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wieviele KFW Programme kann man einsetzen? 10
2KfW 55 oder 40+ für Neubau Einfamilienhaus in Würzburg? 27
3Einfamilienhaus Neubau KfW bauen - Kosten? 22
4Wärmepumpe + Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Speicher 11
5Angebot Photovoltaik-Anlage inkl. Speicher - Speicher ja/nein? 44
6KFW 55 EE Förderung - Neubau Ziegelstärken/Lüftungsanlage? 25
7GU garantiert die KfW Einhaltung nicht. Kostenrisiko an Kunden? 24
8Gasheizung + Photovoltaik ohne Nachweis möglich 15
9Photovoltaik für Warmwasser 26
10Elektrische Flächenheizung (Thermoheld) in KFW 40 Bungalow mit 80qm? 20
11Neue Fördersätze BAFA 2024 - auch KfW? 15
12Stromkosten für ein kfw QNG 40 Haus 19
13KfW-55 Haus können wir noch rein rutschen? 14
14Finanzierung mit Bauspardarlehen+KfW+Nachrangdarlehen 17
15Niedersachsen bezuschusst den Photovoltaik Speicher 20
16Sondertilgung KfW oder Fonds ansparen 15
17Photovoltaik und Wärmepumpe - Zählerverwirrung und Kostenfrage 12
18Photovoltaik-Stromspeicher installieren ja oder nein? 53
19Neubau Einfamilienhaus mit Flüssiggas - auch ohne Photovoltaik oder Solar möglich? 24
20Kombination Luft-luftwärmepumpe, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Solarthermie und Photovoltaik-Anlage mit Speicher 20

Oben