So habe ich es auch gelesen: als Bestätigung von Escrodas Aussage, und mit einer Leerzeile nach daß die Laienspekulationen wenig erhellen können.
Nun gibt es ja verschiedene Aussagen, auch hier im Thread.
Den Plan mußt Du nur richtig lesen, Bild und Text. An dämlichen Formulierungen brauchst Du Dich nicht zu stören, die Ratsherren wollten damit wohl gerade Verständlichkeit erreichen. Viele Bauherren bauen heute ohne Keller, eben mit "Bodenplatte". Deren Oberkante ist diejenige der Betonplatte - bei Rohfussboden wäre sonst mancher Laie rätselnd, ob das die Estrichoberkante unter dem Fliesenkleber meint. Dass Häuser mit Keller dann ein Stockwerk niedriger werden sollten, ist gewiß nicht das Ansinnen des Bebauungsplanes. Du wirst auch noch anderen Begriffsverwirrungen begegnen, z.B. "Wandhöhe", um die Traufhöhe auf Flachdachbauten zu übersetzen, und dergleichen mehr.
"Bei Familie Müller genehmigen wir
Das brauchst Du nicht zu befürchten, da gäbe es den Grundsatz der Ermessensbindung = gleiche Entscheidung bei gleicher Sachlage.
Ich fasse zusammen:
Du darfst das Obergeschoss unabhängig von "mit oder ohne Keller" bauen.
Wegen der unterschiedlichen Bezugshöhen für Trauf- und Gebäudehöhe (beim geneigten Dach: praktisch "Firsthöhe") wird ggf. ein bißchen tricky, Kniestockhöhe und Dachneigung optimiert zu errechnen.
Deine Gemeinde ist nicht die erste und nicht die letzte, deren Bebauungspläne man dreimal lesen muß.
In den Beiträgen von Ecroda findest Du schon eine gute Orientierung, mit schon beruflich viel Ahnung von der Sache und gut leserlich getrennt was Wissen und was Vermutung ist.