@Mottenhausen
Ja, pragmatisch wird man in manchen Gegenden das ganze "einfach machen".
Da ich aber weder da wohne (die Nachbarn kenne) noch das Baurecht in NRW im Detail kenne, kann ich nur die sichere Variante empfehlen. Und ein Nachtrag dafür kostet nicht die Welt (wenn man auf der sicheren Seite sein will).
Oder hast du Lust, dir von anonymen Ratgebern aus dem Internet ein "Mach mal, wird schon passen" abzuholen, um dich dann Jahrelang mit dem Nachbarn zu streiten, dem deine Pflanzringe nicht passen und dich deshalb überall anschwärzt?
Und ja, eine genehmigte Aufschüttung mit Anböschung ist was anderes als Pflanzringe mit 1,5m Höhe. Das fällt dann nämlich unter Stützmauer.
Wie viel Sicherheit der TE für sich gerne hätte oder welches Risiko er bereit ist einzugehen, kann nur er selber entscheiden.
Ich kanns nur hier für
Landesbauordnung Hessen sagen: Stützmauern sind bis 1,5m Höhe genehmigungsfrei (vorausgesetzt einer belastbaren Statik). Keine Abstandsflächen werden ausgelöst von Aufschüttungen incl. Stützmauer bis 1m Höhe und Terrassen (ohne Flächenbeschränkung) bis 1m Höhe (incl. Brüstung 2m) §6(8).
Innerhalb der Abstandsflächgen bis zur Grundstücksgrenzen sind zulässig Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes §6(10) ohne Angabe einer Maximalhöhe).
Ich persönlich würde einfach mal beim lokalen Bauamt (nicht der genehmigenden Kreisbaubehörde) fragen und vorsichtig abklopfen, wie solche Sachen hier lokal gehandhabt werden. Sitzt dort ein Millimeterherrmann oder einer, der auch mal alle 5e gerade sein lassen kann? Hier vor Ort würde ich das einfach machen, nur eben nicht aus Pflanzringen. Da empfehle ich, vom Hersteller der Ringe eine Musterstatik holen. Die sollten sowas haben.