Y
ypg
Das ist ja alles gar nicht erlaubt.tendenziell würde man Wohnen, aber auch Essen/Kochen ja Richtung Süden/Westen legen, das ist aber die Straßenseite, deshalb aber die Frage, wie ist das Baufenster auf dem Grundstück. Haus etwas weiter hinten, Carport vorne geschickt platziert, könnte man da eben auch etwas schönes machen. Zusätzlich noch eine Ostterrasse.
Irgendwie ist Dir wohl ein Beitrag abhanden gekommen... ich bin leider mit Tablet auch gehändicapt, was das Suchen bzw verlinken angeht.
Die Straße wird wohl eher NW sein, nach vorn, also zur Straße muss alles gleich und ohne An-, Vorbau, Terrasse, Erker etc gestaltet sein.
Das bedeutet auch, dass nach vorn keine offizielle Terrasse erlaubt sein wird.
Aber das ist ja nicht schlimm: SO Garten mit Terrasse, abendlicher Grillplatz dann im SW... dort auch Fenster für die Abendsonne.
Grundstück könnte 24 x 26 sein... bei 5 Meter Abstand zur Straße passt doch alles... aber es ist Geratewohl...
Ja, aber nicht, dass Ihr an dem gleichen BT mit Vertrag hängt. Das sind verschiedene Schuhe. Viele von uns waren schon kurz vor der Notartür... Mehrfach...Aber/und jedes neue Grundstück bedeutete: neuer Bebauungsplan, neues Umdenken. Es ist aber nun mal so, dass ein Bauherr sich die Informationen geholt hat und dann erst angefangen hat zu planen. Da war nie ein GU oder BT mit drin...Habe das schon mal hier erwähnt:
Hier habe ich schon mal das Thema der Fläche angemerkt:
Das stimmt. Ich hab vorhin gefunden, dass man WNFL eigentlich mit Wohnnutzfläche ausschreibt. Nun habe ich folgendes Thema:
- Im Vertrag steht nun: "ca. 135qm WNFL"
- In seiner Flächenberechnung geht er aber wieder von Nettofläche aus - siehe Auszug
irritierend ist halt, dass Du nicht schreibst „ wir können uns ein Haus von insgesamt 135 oder 160 qm leisten, sondern Du schreibst etwas von dem, was der BT angeboten hat.Das heißt also, dass der Bauunternehmer durchaus WNFL mit Nettofläche und nicht mit Wohnfläche oder Nutzfläche gleichsetzt.
Nun kann es aber auch sein, dass es eben wegen der Grundflächenzahl Einschränkungen gibt. Das wissen wir nicht.
Es scheint auch so, dass Ihr Euch etwas auf den BT verlässt, das resultiert zumindest aus den Infos, die Du nicht hast.
Wie auch immer: warum wir so hartnäckig nachfragen.
Erstens tut es keinem Bauherren gut, sich auf den BT zu verlassen,
Zweitens ist Unwissenheit ein schlechter Vertragspartner
Drittens sind @kbt09 @kaho674 und ich daraus aus, mit den Festlegungen ein Haus zu entwerfen, welches vom Preis und Bebauungsplan machbar ist und zu den Bauherren passt. Einfach das Beste rauszuholen.
Einfach ins Geratewohl zu planen, das liegt uns nicht, und dafür ist dann auch die Zeit zu schade.