Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach

4,30 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach
>> Zum 1. Beitrag <<

R

Reluctance

Die Qm ergeben sich durch die Wohnfläche im EG plus die Wohnfläche, die im DG über 2,30* Höhe erreicht. Alles zw. 1,20 und 2,30 wird dann nicht oder nur zur Hälfte berechnet.
*kann auch je nach Bundesland variieren.
Das Problem ist hier, dass der Bauunternehmer mit uns von WNFL (also Wohnnettofläche) spricht. Bei der eigentlich mit ihm besprochenen Stadtvilla fiel das nicht weiter ins Gewicht. Bei dem Umstieg jetzt auf 1,5 Geschosse kostet mich das mindestens 10qm Wohnfläche... ich muss mal schauen, inwiefern ich da noch was rausholen kann.

Vielen Dank für die verschiedenen Grundrissvorschläge und Hinweise bezüglich der Treppe und dem OG. Ich werd jetzt drei von den vorgeschlagenen Grundrissen mit ins Gespräch mit dem Architekten nehmen und dann mal schauen, was dabei rauskommt. Ich halte euch auf dem Laufenden.
 
Y

ypg

Das Problem ist hier, dass der Bauunternehmer mit uns von WNFL (also Wohnnettofläche) spricht. Bei der eigentlich mit ihm besprochenen Stadtvilla fiel das nicht weiter ins Gewicht. Bei dem Umstieg jetzt auf 1,5 Geschosse kostet mich das mindestens 10qm Wohnfläche... ich muss mal schauen, inwiefern ich da noch was rausholen kann.
Nein, das Problem ist, dass Ihr Euer Grundstück nicht kennt. Damit ist der Bebauungsplan gemeint.

Es verhält sich hier vergleichbar so, als wenn Du Deine Eltern machen lässt, wenn es um die Auswahl Deines Dir unbekannten Mannes geht:
Er wird Dir vorgestellt und das, was Du mit ihm machen sollst, gleich mit. Und wenn Deine Eltern Dir sagen, dass er keine Eintöpfe mag, dann hinterfragt ihr das auch nicht und lasst es mit den Eintöpfen.
Bei 400000 wäre ich persönlich etwas mündiger und würde mir mal die brandenburgische Bauordnung durchlesen. Je wissender man ist, desto mehr kann man hinterfragen.
 
11ant

11ant

Im Bebauungsplan stehen viele dort geregelte Dinge, auch in der textlichen Fassung. Alle sind beachtlich, die "Kernpunkte" für die Mitdenker hier stehen jedoch in der Zeichnung und dort in der Nutzungsschablone:

Die Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) ist eine Dezimalzahl, die vereinfacht (!) gesagt die Fläche der Bodenplatte ausrechenbar macht, z.B. 635 qm mal Grundflächenzahl 0,2 ergäben 127 qm Grundfläche.

Die Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) ist ebenso aufgebaut und besagt die maximale (im Volksmund) "Wohnfläche" vereinfacht (!) gesagt ohne Keller, z.B. 635 qm mal Geschossflächenzahl 0,3 ergäben 190 qm Geschossfläche, wobei das Jahr des Inkrafttretens des Bebauungsplanes dafür maßgeblich ist, nach welcher Norm dieser Wert zu ermitteln ist.

Beide Zahlen scheren sich nicht im geringsten darum, welche Berechnungsmethoden der Bauunternehmer für seine Preisangaben heranzieht !

Außer vermutlich einem "o" für "offene Bauweise" (im Volksmund Pi mal Daumen = Einzel- und Doppelhäuser oder kurze Häuserreihen) steht da wohl noch eine "I" (römische Eins) = nur ein Vollgeschoss aka "Anderthalbgeschösser" oder eine "II" die ohne Kringel maximal zwei und mit Kringel zwingend zwei Geschosse bedeutet; sowie die Dachform (SD / WD / PD / FD usw.) und die Dachneigung - ED in ein Dreieck gemalt bedeutet hingegen nichts das Dach betreffend, sondern die Bauweise Einzel- oder Doppelhäuser.

Sonst gibt es im Plan noch blaue Linien (Baugrenzen - da darf man anstoßen) und rote Linien (Baulinien, da muß man anstoßen).

Damit wäre das Kapitel "laienverständliche Angaben" auch schon in etwa abgeschlossen - der "Rest" braucht fortgeschrittene Interpreten - aber im Kern kennt man damit schon´mal den Rahmen Möglichkeiten.

Weiterhin wichtig wären noch Höhenpunkte oder -Linien: Laien verschätzen sich optisch gnadenlos, was die Ebenheit von Grundstücken anbelangt.
 
R

Reluctance

Hi zusammen, noch kurz mal ein Feedback zu euren Anmerkungen und nach unserem heutigen Termin:

Nein, das Problem ist, dass Ihr Euer Grundstück nicht kennt. Damit ist der Bebauungsplan gemeint.
Es gibt keinen Bebauungsplan für das Gebiet. Es gibt eine Ortssatzung. Die besagt, dass ortsüblich gebaut werden muss, also wie Nachbarbebauung. Ein paar Dinge sind vorgegeben - wie z.B. Max. 1,20 Kniestock, Traufe zum Weg hin auf Höhe der nebenstehenden Häuser, etc.pp. Das äußere des Hauses ist ebenfalls ziemlich genau festgelegt (inkl. Farben der Fassade und Dachziegel, Sockelhöhe, Türtyp (soll Holz sein), Umgang mit Gauben, Anzahl der Dachfenster zur Straßenseite, Art der Fenster usw.usf. - falls da genaueres interessant ist, kann ich das irgendwann gerne nochmals hier rein kopieren, sobald es um die weiteren Details geht).

Weiterhin wichtig wären noch Höhenpunkte oder -Linien: Laien verschätzen sich optisch gnadenlos, was die Ebenheit von Grundstücken anbelangt.
Danke auch dir für die Erläuterung der verschiedenen Begriffe usw. Einen Lageplan haben wir noch nicht. Der Vermesser muss erst noch ran... wir sind ja aktuell noch in der Unterschriftenphase für das Grundstück. Haben jedoch schon mit der genaueren Planung für das Haus angefangen, um hier nicht noch mehr Zeit zu verlieren (hatten ja etwas Zeit durch den Verlust des eigentlich geplanten Grundstücks verloren).

Dem Architekten/Planer haben wir heute erst einmal all unsere Anmerkungen mitgeteilt und wir haben auch das Gefühl, dass er verstanden hat, worauf es uns ankommt. Wir warten da mal die nächsten Entwürfe ab und hoffen, dass wir jetzt schnellstmöglich den Notarvertrag für das Grundstück unterschreiben. Danach geht es dann weiter ins Detail. Vielen Dank bis dahin
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2395 Themen mit insgesamt 83086 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach
Nr.ErgebnisBeiträge
1130 m² Bungalow mit Doppelcarport bei 600m² Grundstück? 64
2Beratung und Meinungen zum Grundstück 32
3Neubaugebiet - Grundstück mit Gefälle 19
4Geländehöhen im Bebauungsplan sind falsch 12
5Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus; mit Keller; 800qm Grundstück 10
6Bebauungsplan Mehrfamilienhaus 16
7Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar? 61
8Bebauungsplan - 1,5 geschossige Bebauung? 16
9Hausplatzierung auf kleinem 448m² Grundstück 56
10Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt? 20
11Grundflächenzahl mehrere Flurstücke 22
12Kleines Grundstück und Winkelbungalow 26
13Frage zur Bestimmung der Grundflächenzahl 10
14Einfamilienhaus am Hang auf großem Grundstück 31
15Grundflächenzahl; § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung - Erfahrungen? 26
16Bauen auf Grundstück im Familienbesitz - Grünfläche mit Bodendenkmal 37
17Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich 118
18Hausplatzierung auf Grundstück, Ideen gesucht 23
19Grundstück Aktionshäuser Erfahrungen? 32

Oben