11ant
Wäre ich Baurechtler, würde ich darin eventuell einen den Gesamtort als Plangebiet umfassenden Bebauungsplan sehen - mit der Konsequenz des gleichen Rechtsweges im Fall unangemessener Regelungen. Das Material der Haustür vorzuschreiben empfinde ich als grenzwertig.Es gibt keinen Bebauungsplan für das Gebiet. Es gibt eine Ortssatzung. Die besagt, dass ortsüblich gebaut werden muss, also wie Nachbarbebauung. Ein paar Dinge sind vorgegeben - wie z.B. Max. 1,20 Kniestock, Traufe zum Weg hin auf Höhe der nebenstehenden Häuser, etc.pp. Das äußere des Hauses ist ebenfalls ziemlich genau festgelegt