11ant
Du hast im OG Fenster in den Traufseiten, wie soll das mit einem Kniestock 50 gehen ? - davon abgesehen käme ein OG mit Kniestock 50 auch über die Vollgeschossgrenze.Wir dürfen leider nur 1 Vollgeschoss haben. Im OG liegt der Kniestock bei 50cm.
Am besten verrätst Du mal, für welche Rahmenbedingungen genau Du eine Befreiung bekommen hast, d.h. wie Deine Rahmenbedingungen nach der Befreiung lauten. Bis jetzt hast Du nur geantwortet,
(was auch immer damit gemeint sein soll, ein Architekt hätte etwas genehmigt).Aber wie gesagt wir haben eine Sondergenehmigung bekommen deswegen haben wir nicht mehr die 0,4 aber ich weiß jetzt leider nicht mehr wie hoch der Wert war. ABER dieser Grundriss wurde von Architekten genehmigt,