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Ich halte mich hier noch mit jeglicher Detailkritik zurück - aus meiner Sicht ist der gezeigte Entwurf nur als Bebilderung noch wirrer Gedankensplitter geeignet. D.h. man kann auch da zwar schon grobe Schnitzer bemerken, aber zum Feintuning taugt er als Grundlage noch lange nicht. Und es müssen natürlich erst noch die besagten Planungsgrundlagen herbei, denn wie Yvonne schon anmerkte, bedeutet §34 "Einfügungsgebot" und nicht "Carte blanche".
Hol´ mich ´mal vom Schlauch, wie meinst Du das ?oben Klappt´s gar nicht, sofern du nicht ne Geschosshöhe von 5m hast