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Ich muß ein gewisses Erstaunen gestehen, daß die Überlegungen (immerhin zehn Monaten nach dem letzten Beitrag) auf eine aktuell noch nicht abgeschlossene Umsetzung hinweisen.wir sind aktuell unschlüssig mit welcher Brüstungshöhe wir unsere Fenster im OG gestalten.
- Wir hatten zunächst bodentiefe Fenster geplant.
- Aus statischen Gründen war das dann nicht möglich und wir brauchen mindestens eine Rohbaubrüstungshöhe (Brüstungshöhe) von 25.
Wenn ich mir vor diesem Hintergrund nochmals Deinen Hausentwurf ansehe, fürchte ich, daß man Dir dringend fett unterstrichen ans Herz legen sollte, es mit der unabhängigen sachverständigen Baubegleitung sehr genau zu nehmen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß Du das Himmelfahrtskommando von @R.Hotzenplotz nachexerzierst, einen Entwurf mit Feinschmecker-Architektenhausdetails von einem GU umsetzen zu lassen ?
"Statische Gründe" für Brüstungen dieser Mindesthöhe interpretiere ich als Überzüge bzw. als höhergelegte Stürze wegen hoher Fenster / Rollladenkasten im EG. Der Räuber hat seinerzeit wenn ich recht erinnere ein Magazin mit vier Sachverständigen "verschossen" :-(