Oh, da hast Du uns wohl mißverstanden: das Grundstück ist auch ohne die Umsetzung der geplanten Maßnahmen bebaubar. Es macht aber einen Unterschied, ob jemand (in Deinem damaligen Kaufpreis enthalten) von Bestandsgelände auf Plangelände auffüllt wie gezeichnet, oder ob Du auf Bestandsgeländebasis klarkommen mußt (wobei wir Dir empfehlen würden, mit der Geländeveränderung etwas verhaltener vorzugehen). Was sagt denn Dein Bebauungsplan überhaupt, ibs. zu den Höhen ? - nenne den doch ´mal, am besten (weil ohne Link) in der Weise "[Posemuckel Nr. 333 Hasenwiese]". Mir fehlt immer noch der Hintergrund Deiner Kniestockhöhe (ob die z.B. auf einer Traufhöhenvorgabe des Bebauungsplanes basiert). Höhen sind keine Glückssache: ab einem gewissen Maß gilt auch eine Böschung selbst als Bauwerk, bzw. kann sich eine Haushöhe in einem Bebauungsplan z.B. auf das Bestandsgelände beziehen und in einem anderen Bebauungsplan auf den Fertigfußboden im Erdgeschoss (oder oder, da gibt es eine bunte Vielfalt an Regelungen überall anders). Das ist sämtlich Kram mit dem mehrere StammuserInnen umgehen können, und wir wollen Dir ja auch eine Tipps geben, die auf Deinem Grundstück nicht gehen.