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Dachshund90
Ok, ich nehme es nochmal mit zum Architekten. Ich habe ja momentan noch nicht mehr als den Entwurf, also auch keine geplanten Höhen.Das wird so nicht funktionieren, sorry. Du musst am Hang immer alles zusammen planen. Jede Fläche - auch wenn es nur ein Carport ist - muss gegründet werden. Dazu musst Du die Abstände zur Straße einhalten. Das kann dazu führen, dass Du am Hang die Stellflächen unterkellern musst. Das macht einen Mega-Pflasterhof am Hang auch etwas absurd.
Den Bebauungsplan gibt es in Deiner Gemeinde. Er ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Viele sind auch online. Falls es keinen gibt, baust Du nach Paragraph 34. Auch hier kann man die Bedingungen vom Amt erfragen. Du kannst auch alles dem Architekten überlassen, aber "nicht wissen" zahlt man gern oben drauf.
Der Architekt hat Dir Hochschränke unter die Schräge gezeichnet? Sehr zweifelhaft. Da würde ich mir glatt das Diplom zeigen lassen.
Ja, scheinbar hat er dort einen schrank bis an die Außenwand eingezeichnet. Das ist natürlich so nicht möglich. Das Thema Ankleide werden wir noch einmal diskutieren.
Gibt es erst mal sonst noch Anmerkungen zum Grundriss?
Gerne teile ich, wenn ich weitere Ansichten oder auch Geländeinformationen habe.
Grüße
die Zufahrt ist im Norden. Die "Zufahrt" im Süden soll kein Weg werden, nur die Möglichkeit, zwischen Terrasse und Grenze noch einmal mit Hänger etc. durch zu kommen.Wo sieht man diese Angaben denn auf dem Plan? Auf Deinem Lageplan ist nicht einmal das ganze Grundstück zu sehen und wo die Zufahrt ist, ist leider unklar. Planlinksunten steht auch nochmals Zufahrt aber anscheinend soll zusätzlich nahezu der gesamte Vorgarten gepflastert werden. Das finde ich reichlich absurd und sofort frage ich wieder nach der Grundflächenzahl?