Grundrisshilfe: 216qm Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung & Doppelgarage

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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11ant

11ant

Wir haben nähe Frankfurt/Main ein Haus gefunden wo bald der Baubeginn stattfinden soll. Es kommt von einem Bauträger. Aktuell sind auf dem Grundstück ein altes Haus welches gerade kernsaniert wird. Daraus werden 3 ETW gemacht. Unser Haus wird am hinteren Ende ein Einfamilienhaus mit ca216 qm.
es müssten 2 Garagen in das Haus u ein Stellplatz, den wir dazu kaufen können.
Ich würde es nicht "Einfamilienhaus" nennen, sondern treffender wohl "Eigentumswohnung 4 und 4a", denn anders als als WEG kann ich mir das Angebot in diesem Baukörpergesamtzusammenhang nicht vorstellen. Und eine "Eigentumswohnung mit Einliegerwohnung" ist ein ganz besonderer Quatsch mit Soße für Einen, der Vater und Mutter erschlagen hat ;-)
Grundsätzlich können wir noch alles am Grundriss ändern.
Der Grundriss wurde von uns schon geändert, da wir vorbereiten möchten das OG irgendwann zu vermieten
Mich dünkt eher, Ihr habt schon zu viel geändert und das "Original" wird auch schon kein großer Wurf gewesen sein, aber zumindest nicht so würziger Murks. Ohne die diffizile Gesamtkonzeption hätte ich nur die Anregung gegeben, das "Haus" anders aufzuteilen (also z.B. nicht ausgerechnet das DG als Einliegereinheit vorzusehen). So jedoch rate ich en Detail zu garnichts, sondern nur dazu, das Angebot sausen zu lassen. Laßt den Bauträger mit seinem Problem alleine und sucht für Euch weiter. Hier würden wohnwertlose Quadratmeter nur zu dem einzigen Zweck gebaut, das Grundstück ökonomisch maximal zu vergolden. Wäre ich Bauträger, würde ich ob dieses Husarenstücks den Hut vor dem Kollegen ziehen - als kundenorientierter Baulotse finde ich dieses Angebot einfach nur dreist.
 
A

AHLK2022

Zunächst vielen Dank für die ganzen Meinungen! Mir ist bewusst, dass es hier nicht ganz so einfach wird. Habe mir halt nur gedacht, dass auf knapp 50 qm doch irgendwas machbar wäre.
Der Grundriss ist zu verkorkst, um da mit kleinen Änderungen irgendwas zu bewirken. Aber wenn es Euch um eine echte, potentielle zweite Wohneinheit geht - und nict nur um den Versuch, die zweite Förderung mitzunehmen, dann würde ich so bauen, dass man im Abstellraum bei der Garage einen Eingang und eine Treppe nachrüsten könnte. Und oben dann entsprechend den Grundriss anpassen.
Es können auch große Änderungen sein, wir sind relativ frei… könntest du mir deine idee mit der nachrüstbaren Treppe genauer erklären? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen
Bei 216m2 würd ich den Hauptaufenthaltsbereich auch großzügiger gestalten. Wie eng soll das mit der TV Wand werden.
Bei uns geht Kochen essen wohnen über knapp 12m Länge.
Das ist jetzt nicht klein, aber auch nicht gross, da in diesem Raum auch noch ein Klavier, ein Kamin, ein 3m breiter Tisch längs steht.
Der Architekt ist recht lieblos was die Einrichtung angeht. Er stellt einfach Dinge in den Raum…wir würden das andes stellen. Natürlich nicht die Stuhllehnen direkt an den TV.
Laß die 2. Wohneinheit weg. Wer weiß was irgendwann mal ist. Was heute nicht geht, ist morgen üblich.

Unten ist wenig Platz für die Hausgröße und oben wirkt alles etwas zu viel.

Du kommst mit Maxi Cosi und Kind an der Hand nach Hause. Wo legst du was ab?
Der Essplatz besteht aus 2 Bänken und einen relativ schmalen Tisch. Hochstühlchen, Stuhl weggrutschen damit der Babybauch reinpaßt ist nicht.
Hatten überlegt im „allgemeinen Flur“ unter der Wendeltreppe eine Garderobe zu machen. Da kann man auch den Kinderwagen drunter schieben. Dieser wird ja auch nicht immer da sein. Jacken kann man an die linke Wand hängen. Aber ja, daran würde der Mieter dran vorbei gehen.
 
A

AHLK2022

Ich würde es nicht "Einfamilienhaus" nennen, sondern treffender wohl "Eigentumswohnung 4 und 4a", denn anders als als WEG kann ich mir das Angebot in diesem Baukörpergesamtzusammenhang nicht vorstellen. Und eine "Eigentumswohnung mit Einliegerwohnung" ist ein ganz besonderer Quatsch mit Soße für Einen, der Vater und Mutter erschlagen hat ;-
Es ist auch WEG, unser Garten hinten hat jedoch ausschließliches sondernutzungsrecht durch uns. Stören würde uns das nicht, sind ja faktisch abgeschottet da hinten. Von vorne bekommen wir nur die Zufahrt mit. Die Fläche zw unserem Haus und den Wohnungen ist Weg-geteilt.


Mich dünkt eher, Ihr habt schon zu viel geändert und das "Original" wird auch schon kein großer Wurf gewesen sein, aber zumindest nicht so würziger Murks.
Wir haben auch schon einiges geändert, dass es nicht ideal war will ich nicht ausschließen, aber dafür bin ich ja jetzt hier ich hänge mal die Originale an wie es ursprünglich mal geplant wurde.

Laßt den Bauträger mit seinem Problem alleine und sucht für Euch weiter. Hier würden wohnwertlose Quadratmeter nur zu dem einzigen Zweck gebaut, das Grundstück ökonomisch maximal zu vergolden. Wäre ich Bauträger, würde ich ob dieses Husarenstücks den Hut vor dem Kollegen ziehen - als kundenorientierter Baulotse finde ich dieses Angebot einfach nur dreist.
Welche Probleme meinst Du genau? Der schnitt? Weg-Teilung? Anbau? Meinst du es ist schwer an den Mann zu bringen?

Natürlich wurde versucht das Maximum aus dem Grundstück zu holen. Es ist 25km von Ffm, 15km von Darmstadt, absolut begehrte Lage u überhaupt Grundstücke zu finden ist fast unmöglich… und dann muss man es bezahlen können nachdem man 100 weitere Bewerber die noch etwas mehr „Überzeugungs-Geld“ zahlen aus dem Rennen geworfen hat

Dreist in Bezug auf Preis-/Leistung?
 
A

AHLK2022

Hier zum Vergleich die ursprüngliche Planung bevor wir geändert haben. (Sorry für das verklickerte Bild, Kind hat es in die Finger bekommen)
grundrisshilfe-216qm-efh-mit-einliegerwohnung-doppelgarage-561397-1.jpeg

grundrisshilfe-216qm-efh-mit-einliegerwohnung-doppelgarage-561397-2.jpeg

grundrisshilfe-216qm-efh-mit-einliegerwohnung-doppelgarage-561397-3.jpeg
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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