Zur Einfahrtssituation sehe ich keine Alternative, und finde die Lösung so wie geplant gar nicht schlecht. Viel aus ihren Cabrios zu Euch hoch gaffen werden die Nachbarn da eh nicht. Eventuell läßt sich da mit drehbaren Lamellen etwas auf die Brüstung setzen, Wind wird da nicht weniger Thema sein als Blicke (ohne Ausblicke zu behindern).
Der orange Bereich ... dort steht man auf der Treppe und stößt an den Fußboden vom Bad.
Aua. Das sehe ich leider auch so. Schön, daß die Planerschelte ´mal vom TE kommt statt von mir
Ich würde das Kind nach unten legen, das ist bei Einzug 18 Jahre, ....!
Mit "eigenem Reich" bleibt es dann allerdings auch noch länger
Man darf dem Architekten auch sagen „mach mal neu, das gefällt mir nicht“.
Ein Architekt schuldet einen
genehmigungsfähigen Entwurf. Die Gegenleistung für sein Honorar ist insofern unabhängig davon erbracht, ob die Bauherren den Entwurf auch
schön finden. Erst recht schuldet er nicht, auf Katjas Entwurf aufsetzend zu optimieren.
ob man aufgrund des ebenfalls beiliegenden Auszug aus dem Bebauungsplan überhaupt einen Giebel in der Form bauen darf, da "Dachaufbauten" einen Mindestabstand von 1,5 m von der unteren Dachkante haben müssen.
Ein Zwerchhaus (= eine "Gaube", wenn sie auf der Hauswand statt auf dem Drempel - den man mit dem Kniestock ja vermeidet - aufsetzt) meint dieser Bebauungsplan klar nicht. Ich sehe es dort möglich, aber nicht als "Aufbau" zu nennen. Aus meiner Sicht ist das ein Dachteil mit einem Nebenfirst.