Grundrissplanung Einfamilienhaus an Südhanglage

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E

Escroda

Ist ein Giebel laut Baurecht ein Dachaufbau?
Bei Katjas Entwurf handelt es sich um ein Zwerchhaus. Für den Begriff gibt es - wie so oft - keine baurechtliche Legaldefinition. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass es sich bei Zwerchhäusern nicht um Dachaufbauten handelt. Daher sehe ich 1.3. der örtlichen Bauvorschriften nicht anwendbar. Diese schließen Zwerchgiebel auch nicht aus.
Während die Dachneigung im erlaubten Bereich zu sein scheint, dürfte die Traufhöhe allerdings überschritten sein. Die Genehmigungsfähigkeit ist also zweifelhaft, zumindest mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
 
11ant

11ant

Zur Einfahrtssituation sehe ich keine Alternative, und finde die Lösung so wie geplant gar nicht schlecht. Viel aus ihren Cabrios zu Euch hoch gaffen werden die Nachbarn da eh nicht. Eventuell läßt sich da mit drehbaren Lamellen etwas auf die Brüstung setzen, Wind wird da nicht weniger Thema sein als Blicke (ohne Ausblicke zu behindern).

Der orange Bereich ... dort steht man auf der Treppe und stößt an den Fußboden vom Bad.
Aua. Das sehe ich leider auch so. Schön, daß die Planerschelte ´mal vom TE kommt statt von mir

Ich würde das Kind nach unten legen, das ist bei Einzug 18 Jahre, ....!
Mit "eigenem Reich" bleibt es dann allerdings auch noch länger

Man darf dem Architekten auch sagen „mach mal neu, das gefällt mir nicht“.
Ein Architekt schuldet einen genehmigungsfähigen Entwurf. Die Gegenleistung für sein Honorar ist insofern unabhängig davon erbracht, ob die Bauherren den Entwurf auch schön finden. Erst recht schuldet er nicht, auf Katjas Entwurf aufsetzend zu optimieren.

ob man aufgrund des ebenfalls beiliegenden Auszug aus dem Bebauungsplan überhaupt einen Giebel in der Form bauen darf, da "Dachaufbauten" einen Mindestabstand von 1,5 m von der unteren Dachkante haben müssen.
Ein Zwerchhaus (= eine "Gaube", wenn sie auf der Hauswand statt auf dem Drempel - den man mit dem Kniestock ja vermeidet - aufsetzt) meint dieser Bebauungsplan klar nicht. Ich sehe es dort möglich, aber nicht als "Aufbau" zu nennen. Aus meiner Sicht ist das ein Dachteil mit einem Nebenfirst.
 
kaho674

kaho674

Einer geht noch.

Kind im UG - mit 18 Jahren wollt ich das auch. Garage Nordosten - ebenerdig zur Haustür - wenig versiegelte Fläche für Wege. Autos nicht im Haus gibt Ruhe.
Terrasse mal konsequent zum Kuschel-Garten ausgerichtet und nicht wie sonst auf dem Präsentierteller. Eltern-Schlafzimmer mit Südbalkon.

- Whirlpool - check
- Kamin - check
- Wäscheschacht - wichtiger Bonus
- Speisekammer - check
- Sauna - check
- Kamin im WZ möglich - check - (noch nicht eingezeichnet)

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T

tumaa

@kaho674 gut gelungen........ würde es persönlich besser finden, wenn nur eine Tür zum Wohnbereich wäre, die Tür genau dann gegenüber der Treppe und beide Türen weg ?

Wird TV geschaut ?
 
Y

ypg

persönlich besser finden, wenn nur eine Tür zum Wohnbereich wäre, die Tür genau dann gegenüber der Treppe und beide Türen weg ?

Wird TV geschaut ?
Zur Zeit völlig egal. Es sind Beispiele, wie man bauen könnte... es ist hier nichts in Stein gemeißelt, noch muss man Kleinigkeiten diskutieren.

Ein Architekt schuldet einen genehmigungsfähigen Entwurf. Die Gegenleistung für sein Honorar ist insofern unabhängig davon erbracht, ob die Bauherren den Entwurf auch schön finden
In welcher Welt lebst Du heute?
Ein Architekt nach HOAI abgerechnet schuldet mir mehr als nur einen genehmigungsfähigen Entwurf, sondern auch einen, der mir zusagt.
Nach Deiner Aussage könnte ein Architekt einfach einen Flair zeichnen und die Rechnung beipacken. Nene... lach
Ich hoffe, morgen biste wieder ausgeschlafen
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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