Welche "anderen", wenn das der erste vom GU ist ? - zeige dauch mal !
Wir haben bisher ein paar Erstentwürfe von anderen Anbietern. Ein Entwurf, der uns auch eigentlich gut gefallen hat ist im Anhang. Hier ist im DG allerdings durch das zweite Bad alles etwas eng. Das würden wir vermutlich dort noch anpassen.
Wollt ihr nicht barrierefrei in den Garten?
Doch natürlich. Wir dachten, dass sollte hier ja möglich sein. Aufgang am Haus vorbei, an der Haustür vorbei in den Garten. Bei allen anderen bisherigen Entwürfen war die Haustür im Keller auf der Traufseite. Da hätte man dann immer die Treppe vom Keller ins EG nehmen müssen um in den Garten zu kommen.
Die Terrasse über der Garage ist nur zusätzlich. Die Hauptterrasse ist Richtung Süden, also hinter dem Haus.
Habt Ihr keine Grenzbebauung?
Was heisst das? Ich dachte man müsste immer 3m Abstand zum Nachbargrundstück lassen, wenn man keine Ausnahmegenehmigung hat.
ich würde eher Zugang im UG planen .. das ist leider überhaupt nicht beschrifte
Ja, das war bei den anderen Planen auch immer so realisiert. Wir sind uns da auch noch nicht sicher, was für uns sinnvoller ist.
Idealerweise plant man aber den Hauseingang so, dass man im Winter nicht die Treppe hoch oder runter rutschen muss und holt sie einfach ins Haus. Schließlich hast Du ja sowieso schon einen Zugang vie Garage.
Ja, ist ein guter Punkt. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir meistens durch die Garage reingehen werden. Müssen wir aber nochmal überdenken.
Also entweder, man baut es gleich mit oder lässt es lieber. Oder einer von uns beiden versteht die Höhenangaben und Entwürfe nicht.
Stimme ich zu. Hatten wir bisher nicht am Schirm. Danke.
Zum Preis: Bisher ist das erst mündlich kommuniziert worden. Wir kennen aber von dem GU ein ähnliches Haus, was für diesen Preis realisiert wurde.
Was bedeutet da denn "etwas anders definiert" - zitiere mal die Definition.
Und wie ist die Eingeschossigkeit tatsächlich definiert: ich vermute, als U+I+D ?
Kniestock-Definition ist im Anhang. Im Bebauungsplan steht WA + I + o