DASI90
Da bin ich bei dir. Wir haben ja morgen den Termin mit den zwei Verantwortlichen.Ja dann: worauf warten? sage das größere von den beiden Grundstück schnellstmöglich zu, bevor es weg ist! Bau dein Traumhaus darauf lebe den Traum von eigenen Haus, anstatt noch Jahre auf das richtige Grundstück zu warten, was eh nicht kommt, weil man immer irgendwo Kompromisse machen muss!
Eine Frage habe ich noch an dich, weil du den möglichen Balkon/Terrasse an/auf der Garage angesprochen hast. Angenommen man bebaut von Westen an die Grenze die Garage mit bspw. einer Breite von 4m. Im Bebauungsgebiet gilt es einen Grenzabstand von 2,5 m einzuhalten. Kann ich dann theoretisch 1,5 m der Garage als Fläche für die Terrasse nutzen um dann bspw. im Haus mit einer Loggia anzuschließen. Also nicht das wir das unbedingt in Erwägung ziehen würden, aber ich frage ich mich ob das theoretisch denkbar und mit dem Baurecht vereinbar wäre.