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Escroda
Nee, ich hab' nicht richtig gelesen. Ist ja eine "oder"-Verknüpfung. Erst wenn Du die 2,5m Höhe überschreitest, greift die 25m² Begrenzung.Das heißt man muss Abstand halten oder Stufenweise das Gelände modellieren?
Vielleicht war der Wunsch, dass es verboten ist, Vater meiner Gedanken, da ich gar nichts von derartigen Geländeveränderungen halte. Ich stelle mir gerade vor, ich sitze als dein Nachbar in meinem Garten und schaue auf eine 22m lange, 2m hohe L-Stein-Wand.
Was ich aber auch noch nicht gelesen hatte, ist Punkt 6 der textlichen Festsetzungen:
Geländeabgrabungen und Geländeauffüllungen sind auch außerhalb der bebaubaren
Grundstücksfläche bis 1,50m, gemessen ab bestehendem Gelände, zulässig.
Also sprich das Vorhaben mal mit deinem Architekten durch. Der bekommt Geld für's Lesen und sollte daher nichts übersehen.