Wenn ich mir den älteren Thread so anschaue klingt es fast, als würden die ggfs. unterhaltsberechtigten Personen darauf warten, dass es etwas zu holen gibt....
Daher würde ich das an eurer Stelle so handhaben, dass du der Alleineigentümer bist, alleine das Darlehen aufnimmst und sie dir Miete zahlt. Dann steht im Falle der Trennung zwar nur einer mit den Schulden da und sie konnte durch das Eigentum keinerlei Vermögen aufbauen, das wäre aber vor dem Hintergrund wahrscheinlich die sicherste Sache.
Da das Thema Elternunterhalt aber eine der undurchsichtigeren Rechtsfragen ist, würde ich euch dringend empfehlen, als erstes hier Rechtsberatung zu suchen. Was darf sie wirklich an Vermögen haben, bevor ernstzunehmende Ansprüche geltend gemacht werden können? Wenn die Frage geklärt ist, geht es weiter.
Vielleicht kann sie dann ja wirklich ganz "normal" mithaften und mit Vermögen aufbauen. Wenn nicht, dann geht es eben nicht.
Wenn sie Vermögen haben darf, aber ihr keine 50/50 Lösung wollt bei der sie ins Grundbuch eingetragen wird und das Darlehen mit aufnimmt, sollte euer zweiter Weg zu einem Anwalt für Familienrecht zur Beratung führen. Es gibt "Voreheliche-Eheverträge", die ähnlich einem Ehevertrag sind und die dann auch nach der Heirat als Ehevertrag weiterverwendet werden können. Da bekommt ihr auch Vorschläge, wie es nach euren Vorstellungen sauber gelöst werden kann. So richtig wissen wir ja nicht, was ihr wollt bzw. was eure konkrete Situation ist.