Eine Doppelhaushälfte schließen wir nicht grundsätzlich aus, würden aber grundsätzlich Einfamilienhaus präferieren. Allein die Konstellation hier, dass man mit einem unbekannten Baupartner "zusammengewürfelt" wird und sich dann auf eine gemeinsame Planung einigen muss bietet Konfliktpotenzial (ich erinnere mich hier im Forum an den Goalkeeper Bau).
Genau so ist es, deshalb ja auch meine Warnung.
Korrekt, davon kann man aber nicht unbedingt ausgehen. Aus irgendwelchen Gründen ist das Grundstück kurzfristig vor Vermarktungsstart rausgenommen worden. Ob es an irgendwen anderweitig verkauft wurde oder als Reserve für die Zukunft in der Hinterhand gehalten wird ist unklar.
Die möglichen Gründe sind vielfältig. Und man muß eben doch hoch wahrscheinlich davon ausgehen, daß der warum auch immer Bevorzugte, der hier Dein Nachbar wäre, Dir zuvorkommt. Wer ein E/D Grundstück für sich aus dem Lostopf nehmen läßt, der hat für sich (und damit effektiv auch für Dich) entschieden, ob er E oder D bauen will. Derjenige, der seinen Bauantrag zuerst stellt, nimmt praktisch den Erwerber der anderen Hälftenparzelle in Geiselhaft. Bad Case will er D bauen, dann mußt Du auch D, eine normal breite Doppelhaushälfte. Worst Case will er E bauen, dann mußt Du ebenfalls E, was dann ein Handtuchhaus wird.
Auch hier in der Stadt gab es bei diesen Konstellationen schon einige Probleme. So lange sich das vermeiden lässt wären wir daher lieber eigenständig unterwegs.
Das Problem droht auch hier, wie Du bereits daran siehst, daß die B-Hälften-Parzelle nicht mit aus der Verlosung herausgenommen ist. Wäre sich die Gemeinde des Problems bewußt, würde sie für alle E/D Parzellen ausschließlich "Teambewerbungen" zulassen. Leider beschäftigen sich die Verantwortlichen regelmäßig zu wenig mit Spieletheorie und möchten nur "lean" und liberal dem Markt folgen.
Dabei stehen drei Typen von Grundstücken drei Typen von Bewerbern gegenüber, die jedoch leider nicht deckungsgleich "matchen". Grundstücke des Typs "E only" sind unproblematisch weil nachbarwillensneutral geeignet. Grundstücke des Typs "E/D" sind aber insofern praktisch nur "D oder Handtuch" geeignet, sofern sie für freistehende Bebauung zu schmal sind. In diesem Baugebiet gibt es sowohl "echte E/D" Grundstücke (1 bis 3, 18 bis 30) als auch "E/D genannte, aber faktisch D oder Handtuch geeignete" Grundstücke (4 bis 11, 31/32).
Die Bewerber mit klarer Präferenz E haben es insofern relativ leicht, daß für die nur Parzellen des Typs "E" dafür sinnvoll sind, ihre Jetons dort zu platzieren. Die Bewerber mit gebremstem Geldbeutel haben es ebenfalls relativ leicht, da für sie umgekehrt alle Parzellen des Typs "E" ausscheiden. Bewerber mit der Einstellung "lieber ein Doppelhaushälfte-Grundstück als leer auszugehen" wären mit der leider auch hier nicht angebotenen zweistufigen Verlosung besser bedient. Wenn Ihr Euch ein "E" Grundstück leisten könnt, dann zockt nicht mit dem Geiselhaftrisiko, sondern bewerbt Euch auch nur auf diese Kategorie.