Grundstücksnutzung für Doppelhaus bzw. Doppelhaushälften

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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M

mwinkelm

Was meinst Du damit ?
Im Grunde hast du die Frage schon selbst beantwortet, ähnlich wie Pinky0301. Ehrlicherweise war das jetzt auch nur ein Angebot eines Fertighausanbieters, wo wir diese Unterscheidung hatten. Alle anderen haben uns bislang immer nur Doppelhaushälften angeboten. Die Ersparnis kommt angeblich dadurch zustande, dass man nur einen Bauantrag stellt, eine Heizungsanlage für beide Häuser hat und das Haus als solches für den Anbieter als ein Auftrag gilt und nicht wie zwei bei zwei separaten Doppelhaushälften. Eine etwas dubiose Erklärung war, dass man ja nicht davon ausgehen könne, dass die Hälften zum selben Zeitpunkt gestellt würden und dann ggf. „die Maschinerie“ zweimal laufen muss. Wir wollen aber ganz klar zum selben Zeitpunkt bauen.

Am besten zeigst Du auch ´mal einen Katasterauszug des Grundstückes, dann kann man sich die Teilbarkeit einmal bildlich vorstellen. Hätten beide Hälften einen direkten Zugang zur Straße ?
Kein Problem! Beide Grundstücke haben nach der Teilung einen direkten Zugang zur Straße. Der hier eingezeichnete Platz für die Bebauung ist nur das was maximal möglich wäre unter Berücksichtigung der Baulast. Das werden wir aber nicht ausschöpfen, da unsere Haushälften "nur" um die 115m² Wohnfläche haben werden. Als kleine Hintergrundinfo: Es ist eine Hanglage, das Grundstück geht also nach hinten raus nach oben. Wir werden daher mit Keller (der die Eingangsetage darstellt) bauen müssen.

grundstuecksnutzung-fuer-doppelhaus-bzw-doppelhaushaelften-392472-1.jpg


Ich bevorzuge auch die Realteilung, weil es wieder ein Auftrag mehr ist .
Danke für die Ausführungen, das ist sehr wertvoller Input für uns und bestätigt mich schon etwas in unserer aktuellen Einschätzung. Wegen der Satzung werde ich mal recherchieren, wie das bei uns geregelt ist.

Ist der günstigere Preis denn auch noch gegeben, wenn beide Hälften nicht exakt gespiegelt sind, sondern individuelle Wünsche berücksichtigt?
Ja, das wäre auch noch gegeben, allerdings sind wir selbst bei der Innenaufteilung relativ einig, wie es sein soll (außer vielleicht im Kellergeschoss), eine Spiegelung wäre also durchaus im Bereich des Möglichen.

Wenn ihr ein Doppelhaus mit unterschiedlichen Hälften (Größe, Raumaufteilung) wollt, dass von außen aber als Einheit gesehen wird, seid ihr vermutlich bei einem Massivbau GU und vorher Architekten für die Planung vermutlich besser aufgehoben als beim Fertighaushersteller.
Da bin ich schon gespannt auf die Gespräche mit GUs. Wir hatten als ersten Schritt bereits mal mit einem Architekten über uns Vorhaben gesprochen. Leider konnte dieser keine Aussage zu etwas genaueren erwartbaren Kosten machen (war aber auch nicht zu erwarten). Er hat uns ein Angebot für eine Vorplanung gemacht nach der wir die zu erwartenden Kosten etwas detaillierter beziffert bekommen als eine Range von 350k-400k pro Hälfte. Dies wäre aber bereits eine Investition von mehreren tausend Euro. Haben das dann erst mal nicht gemacht. Die Kostensicherheit ist in unserem Fall relativ wichtig.

Ist es denn so, dass man sich für einen Bau mit einem GU seinen Architekten für die Planung vorher selbst aussuchen sollte anstatt den „Partner“ des GU zu nehmen? Hängt vermutlich auch davon ab, wie der GU das so handhabt.

Danke für eure Antworten, das ist sehr hilfreich!
 
11ant

11ant

Es gibt hier neuerdings einen Hinweis auf ähnliche Themen, der aber als Verlinkung leider nicht funktioniert. Ich bin ihm dennoch einmal nachgegangen, zwei der fünf anderen Threads führen nicht weiter, die anderen drei nenne ich hier einmal:
https://www.hausbau-forum.de/threads/quadratischer-Grundriss-für-ein-Doppelhaus-gesucht-Ideen.28964/ und
https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-Doppelhaus-17x10m-beste-raumausnutzung.28411/ von @MadameP - m.E. sehr zu empfehlen, da ich von Janus-Spiegelklonen nicht viel halte (der einen Hälfte fehlt der Morgen, der anderen der Abend) sowie
https://www.hausbau-forum.de/threads/Grundstück-richtig-teilen-für-efh-Doppelhaus.31311/ - da allerdings wäre kein gleichrangiger Straßenzugang gegeben.
Derjenige von @RomeoZwo https://www.hausbau-forum.de/threads/Grundriss-für-Doppelhaus-an-Hanglage-optimierungsideen.28883/ hat die Hanglage umgekehrt, also den Anstieg zur Straße hin.
grundstuecksnutzung-fuer-doppelhaus-bzw-doppelhaushaelften-392478-1.png
 
M

mwinkelm

Danke für den Service mit den Links und den Hinweis auf diese Forums-Funktion. Ich habe mich mal durch die Threads durchgegraben. Einige wertvolle Tipps konnte ich mitnehmen und die Erkenntnis über viele Dinge, die man bei der Grundrissplanung berücksichtigen sollte.

Leider ist bei diesem Grundstück keine Bebauung in zweiter Reihe erlaubt, das heißt die Terrassen werden beide ziemlich genau im Norden liegen müssen. Eine große Flexibilität in der Ausrichtung des Hauses ist also nicht gegeben. Interessant fand ich den Hinweis, dass die rechte Hälfte dann Abends weniger natürliche Beleuchtung im Ess/Wohnraum bekommen kann als die linke Hälfte. Habe ich mir bislang noch keine Gedanken zu gemacht.

Eine weitere Erkenntnis: Suchfunktion besser nutzen, bevor man fragt und erst mal viel lesen
 
Y

ypg

Ich halte mich kurz:
Die Ersparnis kommt angeblich dadurch zustande, dass man nur einen Bauantrag stellt,
Bauantrag muss jeder Bauherr selbst stellen.

eine Heizungsanlage für beide Häuser hat
Bei Realteilung baut jeder Bauherr für sich: Schlafzimmer und Technikräume werden nicht gemeinsam benutzt. Es gibt auch keine gemeinsame Katzenklappe - die Brandschutzordnung verbietet das.
und das Haus als solches für den Anbieter als ein Auftrag gilt und nicht wie zwei bei zwei separaten Doppelhaushälften.
Nein, zwei Bauherren, zwei Verträge - einer mit Euch, einer mit den Nachbarn.
Wir wollen aber ganz klar zum selben Zeitpunkt bauen.
Bei gleichen BU gilt dann: erst mit der Kolonne links anfangen, nach dem Mauern rechte Seite. Zug um Zug... der BU kann Euch 1 oder 2% geben, indem seine Gerüstkosten eine An- und Abfahrt weniger hat, aber sogar der Auf- und Abbau ist ja individuell je Hälfte.
Einzig spart man Grundstücksfläche... bei Eurer Größe zu vernachlässigen und das Finish der Trennwand.
 
M

mwinkelm

Bei Realteilung baut jeder Bauherr für sich: Schlafzimmer und Technikräume werden nicht gemeinsam benutzt. Es gibt auch keine gemeinsame Katzenklappe - die Brandschutzordnung verbietet das.
Ich schließe aus deiner Aussage, dass bei einer Realteilung ein Doppelhaus mit gemeinsam genutztem Technikraum (nur von außen begehbar) also gar nicht möglich ist. Somit wäre ein Doppelhaus bereits ausgeschieden, wenn wir die Realteilung als gesetzt betrachten würden.

Genau solche Fragen möchte ich beantwortet wissen, danke euch für die schnellen Reaktionen!
 
Y

ypg

So ist es. Wenn gemeinsam, dann Zweifamilienhaus in Doppelbauweise, dann aber keine Realteilung.
Realteilung bedeutet, alles für sich. Schließt aber ein Doppelhaus, also zwei aneinander geklebte Häuser nicht aus.
Ideelle Teilung macht man, wenn die Bauordnung eine bestimmte Größe einer Einheit die Mindestgröße eines Grundstücks vorgibt, diese mit einer Realteilung nicht erreicht wird.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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