Grundstücksnutzung für Doppelhaus bzw. Doppelhaushälften

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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11ant

11ant

dass bei einer Realteilung ein Doppelhaus mit gemeinsam genutztem Technikraum (nur von außen begehbar) also gar nicht möglich ist
... sehe ich nicht so. Mit entsprechender Dienstbarkeit könnte das durchaus so sein, allerdings würde ich diesen Raum nicht grenzüberbauend anlegen, sondern klar in einer der Hälften. Dass ich vom Janus-Spiegelklon abrate, hatte ich ja bereits erwähnt (und speziell das Beispiel von @MadameP angeführt, um solche ungleichen Zwillinge zu illustrieren - bei einem Eckgrundstück ist das allerdings leichter umzusetzen). Ich gehe hier davon aus, daß man zu einer quadratnäheren und einer länglicheren Hälfte finden und die beiden Teile individuell aufteilen wird. In diesem Zusammenhang bzw. um dies zu erleichtern rate ich auch dazu, sich nicht auf eine größengleiche Teilung einzuschießen. Ich sehe somit auch ziemlich sicher ein Architektenprojekt. In letzter Konsequenz folgt aus meinem Rat auch, erst die Bebauung und dann erst den Grenzverlauf zu planen.
 
E

Escroda

Bauantrag muss jeder Bauherr selbst stellen.
Nein. Wenn man sich vertraut, kann man eine Bauherrengemeinschaft bilden und einen Bevollmächtigten benennen.
Schlafzimmer und Technikräume werden nicht gemeinsam benutzt.
Schlafzimmer ja, Technikraum jein - kommt darauf an, was darin untergebracht wird. Du kannst mit einer Kraft-Wärme-Kopplung die ganze Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Da hat die Baugenehmigungsbehörde je nach Ausführung wenig bis gar nichts mit zu tun.
Realteilung bedeutet, alles für sich.
So ist es IMHO am sinnvollsten, baurechtlich aber nicht notwendig. Zwischen Mehrfamilienhaus mit Mietwohnung und zwei komplett eigenständigen Einfamilienhäusern gibt es ganz viele Konstellationen, deren Vor- und Nachteile von den Gegebenheiten vor Ort (Grundstück, Bebauungsplan, etc.), dem Geldbeutel und den persönlichen Vorlieben und Zugeständnissen abhängig sind.
 
Y

ypg

Nein. Wenn man sich vertraut, kann man eine Bauherrengemeinschaft bilden und einen Bevollmächtigten benennen.
Ah. Ok?! Dann hab ich den TE mit meiner Unkenntnis verwirrt, denke aber, dass ich in seinem Sinn gesprochen habe, da...
So ist es IMHO am sinnvollsten, baurechtlich aber nicht notwendig.
... er ja von einer Realteilung gesprochen hat bzw ihm lieber ist.

Ich persönlich würde den Rat geben, obwohl (oder gerade weil) hier ein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt, es real zu teilen, da gerade in der Verwandtschaft sich Verhältnisse ändern können.
 
M

mwinkelm

Mit entsprechender Dienstbarkeit könnte das durchaus so sein
Das wäre etwas, was wir eher vermeiden wollen.

In letzter Konsequenz folgt aus meinem Rat auch, erst die Bebauung und dann erst den Grenzverlauf zu planen.
Das ist ein sehr guter Rat, denn ggf. ist es wirklich sinnvoll die Hälften etwas unterschiedlich zu gestalten, um gewissen Parametern wie der Nachteiligen Belichtung Rechnung zu tragen. Top!
 
11ant

11ant

Das ist ein sehr guter Rat, denn ggf. ist es wirklich sinnvoll die Hälften etwas unterschiedlich zu gestalten, um gewissen Parametern wie der Nachteiligen Belichtung Rechnung zu tragen. Top!
Ich hatte schon "befürchtet", an diesem Punkt könnte ich durch die "Umkehr" des Ablaufes die Akzeptanz meines Rates verlieren - aber dies ist ja nicht mein erstes Bauplanungs-Gedankenexperiment (eher das tausendste), und in einem "gleiche Breite und gleiche Tiefe" Korsett halte ich für nahezu ausgeschlossen, umzusetzen, daß die Sonne nun einmal für Alle im Osten aufgeht.
 
M

mwinkelm

Nach einem knappen Monat weiterer Recherche-Zeit und Angebotseinholungen für den Abriss möchte ich diesen Thread noch etwas weiterführen.

Ich habe mir die Anmerkungen von @11ant zu Herzen genommen und mal etwas "gemalt":

1.
grundstuecksnutzung-fuer-doppelhaus-bzw-doppelhaushaelften-400902-1.png
2.
grundstuecksnutzung-fuer-doppelhaus-bzw-doppelhaushaelften-400902-2.png
3.
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4.
grundstuecksnutzung-fuer-doppelhaus-bzw-doppelhaushaelften-400902-4.png


Bitte die Skizzen nicht zu genau nehmen. Da kann auch noch rum geschoben werden, falls meine naiven Vorstellungen nicht passen sollten. Auch wie die Garagen stehen könnten/sollten habe ich dabei jetzt erst mal nicht berücksichtigt, sondern sie einfach mal an die Grundstücksgrenzen verfrachtet.

Variante 1 - Der Standard: Dazu muss man vermutlich nicht viel erklären. Die rechte Hälfte hat eben Abends im gesamten Wohn- und Küchenbereich verhältnismäßig wenig Licht. Dasselbe trifft auf den Morgen für die linke Hälfte zu.

Variante 2 - Versetzt: So könnte man durch ein Fenster auf der Westseite für die rechte Hälfte Abends etwas mehr Licht erzeugen!? Leider ist es dann etwas nachteilig für die Beleuchtung der Terrasse an der rechten Hälfte in den Abendstunden.

Variante 3 - Versetzt & gedreht: Ein Versuch den Nachteil von Variante 2 auszumerzen bei gleichzeitigem Erhalt des Vorteils.

Variante 4 - Frei: Keine Ahnung, ob das überhaupt realistisch ist. Denn hier würde man ja vermutlich zwei verschiedene First-Richtungen haben müssen. Und ob das mit §34 in der Straße vereinbar ist, bleibt fraglich.

Was meint ihr? Habt ihr weitere Ideen für eine Variante, die für beide Seiten ein gutes Licht erzeugt? Ich denke man kann nicht beide Seiten auf die gleiche Weise mit Licht bedienen aufgrund der Tatsache, dass die Häuser aneinander gebaut werden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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