Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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naKruul

Budget fehlt.
Und zu §34 fehlen die Informationen zur Nachbarbebauung (Bauhaus/Satteldach)
Viel Möglichkeiten hast Du ja nicht. Einfach mal versuchen, 10 x 10 aufs Grundstück zu setzen. das klappt nämlich nicht.
Ich würde im EG auf L-Form gehen und einen Teil dann als zweites Geschoss überbauen DG/OG. Dann wäre es ein SW-Garten.

Zur Grenzgarage: eine Grenzgarage ist weniger Problem, als ein 2 Geschosser, den man westlich vor den Garten der Eltern hinbauen möchte.
achso, da dachte ich reicht das Bild "Umgebung" wie 11ant schon schrieb.

Budget bis 400t€ Gesamtkosten, Grundstück würden wir geschenkt bekommen.

Zur Umgebung, Elternhaus ist 1geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und nicht ausgebautem Spitzboden (Gebäudehöhe liegt bei 8,3m). Der Neubau östlich auf der anderen Straßenseite hat zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Am linken Bildrand ist ein aufgestockter Bungalow zu sehen. Gegenüber einer 3er Reihenhausgruppe. Das Haus im Norden des Elternhauses ist ebenfalls 1 geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, großen Gauben auf beiden Seiten und einem ausgebauten Spitzboden.

Zur Bau westlich grundsätzlich: Die Hauptsichtachse aus dem Wohnzimmer meines Vaters ist gen Süden. Richtung Westen liegt die Küche und das Esszimmer. Der alte Herr wohnt dort allein und hält sich hauptsächlich in seinem Arbeitszimmer auf, das Richtung osten zur Straße liegt... Von daher eigentlich kein Problem.
Am liebsten wäre mir ja gewesen, er zieht aus dem Haus, das für ihn ohnehin viel zu groß (170m² Wohnfläche.) ist aus und ich gehe mit meiner Familie rein. Dann müsste ich nur meinen Bruder auszahlen... Aber einen alten Baum verpflanzt man nicht (seine Aussage).
 
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11ant

11ant

Das Wort "Verpflanzen" für ein Versetzen um zwanzig Metern erscheint mir zu dramatisch, und die gute alte Tradition des Austragshäusls für den Altbauern genau passend. Das Bauhaus auf drei Uhr wie auch Vaters Übernachbarn auf halb zwölf mit den großen Gauben halte ich für rechtlich eingeschossig, auch wenn sich der gesunde Menschenverstand da die Äuglein reibt.
Aachen liegt aber westlich von Köln
Erwischt, das andere rechts. Ich war aber als ich noch Haare hatte ursprünglich blond.
wir brauchen allerdings mindestend ein Kinderzimmer mehr.
Das kommt mit einer Eiche weniger ja prima hin.
 
N

naKruul

Das Wort "Verpflanzen" für ein Versetzen um zwanzig Metern erscheint mir zu dramatisch, und die gute alte Tradition des Austragshäusls für den Altbauern genau passend.
Leider kommt diese Variante kostentechnisch für uns nicht in Frage, da das Bestandsobjekt (BJ 84) ohnehin umfangreich saniert werden müsste. Dann noch ein zusätzliches Haus bauen sprengt leider den Rahmen. Und dann ist da ja noch ein Bruder der natürlich nicht leer ausgehen soll.
 
11ant

11ant

Leider kommt diese Variante kostentechnisch für uns nicht in Frage, da das Bestandsobjekt (BJ 84) ohnehin umfangreich saniert werden müsste.
Wie paßt denn das nun damit zusammen, daß Du vorhin meintest:
Am liebsten wäre mir ja gewesen, er zieht aus dem Haus, das für ihn ohnehin viel zu groß (170m² Wohnfläche.) ist aus und ich gehe mit meiner Familie rein.
???
Dann noch ein zusätzliches Haus bauen sprengt leider den Rahmen. Und dann ist da ja noch ein Bruder der natürlich nicht leer ausgehen soll.
Das Austragshäusl würde ja schließlich auch wesentlich kleiner sein, sonst macht es für den Vater ja wenig Sinn. Den Bruder auszubezahlen, sähe ich jetzt nicht so liquiditätsbelastend: dafür kann der Bruder entsprechend mehr Anteile der "Vater und Erben Grundbesitz oHG" (oder so ähnlich) geschenkt bekommen; wie ja auch sowieso der nötige Baugrund auch von Dir erbgepachtet werden kann. Die Nichtadligen begehen ständig Vermögensselbstschädigungen "im Dutzend billiger", habe ich den Eindruck ;-(
 
N

naKruul

Wie paßt denn das nun damit zusammen, daß Du vorhin meintest:
Er könnte ja auf seine alten Tage einfach in eine Wohneinheit ziehen, die sich für ihn besser eignet, Stichwort Barrierefreiheit.

Das Austragshäusl würde ja schließlich auch wesentlich kleiner sein, sonst macht es für den Vater ja wenig Sinn. Den Bruder auszubezahlen, sähe ich jetzt nicht so liquiditätsbelastend: dafür kann der Bruder entsprechend mehr Anteile der "Vater und Erben Grundbesitz oHG" (oder so ähnlich) geschenkt bekommen; wie ja auch sowieso der nötige Baugrund auch von Dir erbgepachtet werden kann. Die Nichtadligen begehen ständig Vermögensselbstschädigungen "im Dutzend billiger", habe ich den Eindruck ;-(
An wen wendet man sich sinnvollerweise, um eine solche Konstellation mal auszuklamüsern? Gerne per PN, falls das geht.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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