Die Flächen dahinter befinden sich alle in Privatbesitz. Der Teil an der Grenze westlich zur projektierten Fläche gehört meiner Tante. Der andere, weitaus größere Teil einem Nachbarn. Der möchte für seinen Sohn ebenfalls einen Bauplatz (für ein Einfamilienhaus) dort schaffen, meine Tante hat kein Interesse dort zu bauen (>80 Jahre alt). Die aktuelle Diskussion dreht sich um eine Abrundungssatzung oder Grunddienstbarkeiten und/oder Baulasten zugunsten der Stadt, die vorsieht, das der nördliche Teil der Straße nur bis zur Grenze der Bebauung auf der südlichen Straßenseite bebaut werden darf und dann natürlich auch direkt in welchem Umfang. Das entspräche dann noch maximal 2 weiteren Häusern