Grundstücksplanung für ein dreieckiges Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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N

naKruul

Foren-interne PN kannst Du (leider in beide Richtungen) noch nicht nutzen, aber Du kannst mich gerne extern anschreiben, bei gmx (de) heiße ich genauso wie hier.
Vielen Dank für das Angebot.

back 2 topic:
Die familiäre Situation würde ich aus diesem Thread erstmal ausklammern wollen und mich auf die Bebaubarkeit des Grundstücks als solche beschränken.
 
11ant

11ant

Die familiäre Situation würde ich aus diesem Thread erstmal ausklammern wollen und mich auf die Bebaubarkeit des Grundstücks als solche beschränken.
Die Antwort des Amtes meint leider aus meiner Sicht keinen Anlaß für große Hoffnungen - nämlich im Kern nur, daß es ein Baugrundstück ist und auch der zu bebauen gewünschte Bereich davon nicht ausgenommen (wie man das zuweilen als Pflanzgebotsstreifen etcetera hat). In der faktischen Grundflächenzahl-Ausschöpfung sehe ich das Noch-Ganzgrundstück denjenigen der Umgebung nicht so weit unterlegen, daß da noch ein ganzes Haus Luft drin wäre (aber ggf. eine abgesetzte Einlieger-Einheit). Sollte man Dir dort dennoch eine weitere Bebauung erlauben, so sehe ich diese wie es bereits vorgeschlagen wurde L-förmig oder wie bei @Oakland möglich und ziemlich sicher mit nur einem Vollgeschoss. Einen Anbau an das Bestandsgebäude kann ich mir leichter vorstellen, als ein zweites Gebäude (sagt auch das faktische Baufenster) - und Vaters Einliegerwohnung könnte ja das geliebte Arbeitszimmer beinhalten. Trotz Krokodilstränen ob des schönen Bodenrichtwertes sehe ich hier zwar noch Reserven, aber eher keine für ü100 qm in einem zweiten Gebäude.
 
N

naKruul

Um nochmal auf die Anfrage bei der Stadt zurückzukommen: Die habe ich auf Basis des angehängten Bildes gemacht. Ich hatte dort schon einen möglichen Baukörper eingezeichnet. Ändert das was an deiner grundsätzlichen Einschätzung @11ant ?

Der Wortlaut der Antwort war:
[...]grundsätzlich erscheint eine zusätzliche Bebaubarkeit planungsrechtlich auf der
Grundlage des § 34 Baugesetzbuch denkbar.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, verweise ich auf die
Antragsverfahren Bauvoranfrage (Klärung des Planungsrechts, bei
Abfrage der Höhe ist die Einschaltung eines Architekten/ einer Architektin erforderlich) oder
Bauauntrag.
[...]
grundstuecksplanung-fuer-ein-dreieckiges-grundstueck-455363-1.jpg
 
Y

ypg

Was ist denn jetzt Deine Frage? Was möchtest Du vom Forum wissen?
Ob Du einen Architekten brauchst?
Grundsätzlich ja, und warum denn nicht jetzt schon, wenn Du Fachbeistand brauchst?
 
11ant

11ant

Um nochmal auf die Anfrage bei der Stadt zurückzukommen: Die habe ich auf Basis des angehängten Bildes gemacht. Ich hatte dort schon einen möglichen Baukörper eingezeichnet.
Dieser Ausschnitt zeigt zu wenig, die faktische Baugrenze ist darin zum Beispiel nicht erkennbar.
grundsätzlich erscheint eine zusätzliche Bebaubarkeit planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch denkbar.
... bedeutet genau das, was ich bereits schrieb: 1. das ist grundsätzlich eine Wohnbaufläche; auch im projektierten Bereich; >> bauen darf man da; 2. wie, wieviel und ob das Gewünschte, wäre näher zu prüfen.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, verweise ich auf die
Antragsverfahren Bauvoranfrage
Deutsche Übersetzung: ohne gebührenpflichtigen Antrag ziehen wir für unsere Antwort nicht mehr Unterlagen herbei als das beigefügte Bild.

Ich bleibe dabei:
1. die Grundflächenzahl-Ausschöpfung sehe ich hier nicht signifikant unter derjenigen der Umgebung liegen;
2. die gewünschte Grundplattenausdehnung und -position halte ich für unter der vorstehenden Einschränkung für möglich, aber in der Form nicht optimal gewählt, daher mein Hinweis zum Aachener Beispiel;
3. wenn das Bauamt die Karte der faktischen Baugrenze spielt, sehe ich kein eigenständiges Haus in den roten Umrissen, sondern vielleicht sechs oder acht Meter Anbau an das Bestandsgebäude möglich.

Bebauungspläne (ersatzweise Einfügungsgebote) dienen auch der Unterbindung, daß jeder sich ein erwachsenes Kinderhaus in den Garten stellt ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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