gutentag
Ja da hast Du Recht.Grundstück? Es gibt einen Flächennutzungsplan, der wurde vor 2 Jahren neu ausgerollt. Hier ist der komplette Bereich als Wohnbauland ausgewiesen. Aus dem alleinigen Bestehen des Flächennutzungsplans lässt sich aber kein Rechtsanspruch auf Bebauung ableiten.
Aber die Begründung des Amtes ist dann falsch. Da das Grundstück eben laut aktuellen Flächennutzungsplan nicht im Außenbereich liegt. Eventuell hätte hier eine sensible Verhandlung mit dem Bauamt Erfolg gehabt. Mich würde mal die Begründung des Architekten interessieren, warum einer Teilung des Grundstück nichts im Wege steht.