Okay, macht wohl Sinn sich mal in der neuen Nachbarschaft genauer umzusehen / umzuhören.
Thema Grundflächenzahl:
Wir haben eine Grundflächenzahl von 0,4. Dürfen also
[522m² x 0,4] bebauen -> Grundflächenzahl I = 209m²
Wenn ich § 19 Baunutzungsverordnung richtig verstehe, zählen Einfahrt, Carportfläche, Schuppen und Fußwege auch zur Bebauung. Mit diesen Dingen dürfte man die Grundflächenzahl aber um 50 % überschreiten.
Grundflächenzahl I x 1,5 = Grundflächenzahl II = 314m²
Wenn es bei unserer Haus-Grundfläche von 10,5 x 9,5 = 100m² bleibt, dürfen wir also für die ganzen "Nebenanlagen" noch 214m² bebauen, richtig?
Was ist mit einer Terrasse? Wird sie berücksichtigt? Wenn ja, an welcher Stelle? Finde bei Google keine klaren Angaben dazu...