Grundstücksplanung und Grundriss - Eure Einschätzung erwünscht

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S

SenorRaul7

Nochmal zum Carport:

Wie sieht es da mit dem Schutz vor Frost etc aus? Unsere Einfahrt ist ja im Westen. Da wird es also auf jeden Fall offen sein.
Aktuell ist geplant, dass wir irgendwann nur zur Gartenseite eine Zwischenwand hinbauen. Eventuell auch noch eine Endwand.
Reichen 1 oder 2 Zwischenwände aus, um ausreichend Schutz zu haben? Wie gesagt, Westen ist auf jeden Fall offen.
Ich will mir da kein 10.000 EUR Carport hinstellen und dann trotzdem im Winter kratzen
 
face26

face26

Das kann Dir keiner sicher sagen. Hängt von den Klimabedingungen ab, der Umgebung (Z.B. Fluss in der Nähe wegen dem sich oft Nebel bildet) usw.

Bei uns (Carport mit Wand in Süden und teilweise in Norden) muss man im tiefen Winter (sofern es den gibt) schon auch mal kratzen aber geht viel leichter.
 
S

SenorRaul7

Okay, macht wohl Sinn sich mal in der neuen Nachbarschaft genauer umzusehen / umzuhören.

Thema Grundflächenzahl:
Wir haben eine Grundflächenzahl von 0,4. Dürfen also
[522m² x 0,4] bebauen -> Grundflächenzahl I = 209m²

Wenn ich § 19 Baunutzungsverordnung richtig verstehe, zählen Einfahrt, Carportfläche, Schuppen und Fußwege auch zur Bebauung. Mit diesen Dingen dürfte man die Grundflächenzahl aber um 50 % überschreiten.
Grundflächenzahl I x 1,5 = Grundflächenzahl II = 314m²

Wenn es bei unserer Haus-Grundfläche von 10,5 x 9,5 = 100m² bleibt, dürfen wir also für die ganzen "Nebenanlagen" noch 214m² bebauen, richtig?

Was ist mit einer Terrasse? Wird sie berücksichtigt? Wenn ja, an welcher Stelle? Finde bei Google keine klaren Angaben dazu...
 
Y

ypg

Die Terrasse gehört nach meiner Kenntnis zur Grundflächenzahl l... allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht nicht genehmigt wird, wenn es mit der Grundflächenzahl l eng werden würde.
 
Zuletzt aktualisiert 17.02.2025
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