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Klinkerstyle
Vielen Dank das hilft uns sehr. Die Nutzungsentschädigung ist dann etwa in der Höhe einer ortsüblichen Miete?Genau so kann und sollte man das regeln. Mach im Notarvertrag aber kein Mietverhältnis draus, sondern zahl eine Nutzungsentschädigung (dann gelten die Regeln eines Mietvertrages nicht für Dich). Übergabe besenrein ist auch passend - als neuer Mieter oder Eigentümer will man sowieso sich selbst verwirklichen.
P.S. In den letzten 10 Jahren 2x so gemacht.