Und sind in den 14k für die Anschlüsse (vermutlich auf deinem Grundstück) auch die Kosten für die Installation des Übergabespeichers drin? Der bleibt ja im Regelfall im Eigentum des Wärmenetzbetreibers. Aber natürlich darfst du für die Installation zahlen.
Die Liefer- und Leistungsgrenze bei der Fernwärmeversorgung ist bei jedem Versorger in den TABs hinterlegt bzw. spätestens im Wärmeliefervertrag. Teilweise ist dies die Hauptabsperramatur an der Gebäudeinnenseite, dann ist der Kunde für die gesamte Anlagentechnik inkl. Installation im Haus verantwortlich und über die TABs werden einzuhaltende Rücklauftemperaturen (und dementsprechende Dimensionierung der Übergabestation) vorgegeben. Teilweise werden konkrete Vorgaben zur Station (Typ, Leistung, Hersteller) gemacht und teilweise übernimmt auch der Lieferant Einbau und Betrieb. Letzteres ist vor allem bei direkten Netzen der Fall, in denen keine Trennung zwischen Netzwasser und Heizwasser im Gebäude besteht (im Neubau eher selten). Zur Kostenkalkulation sollte der TE dies beim Versorger nachfragen, da die Übergabestation mit Einbau um die 5-6k Euro liegt.
KfW40+ und Fernwärme widerspricht sich übrigens nicht. Entscheidend bei der Wärmelieferung ist der Primärenergiefaktor fP der Wärme. Dieser kann auch bei rein erdgasbefeuerten Heizkraftwerken (also mit Blockheizkraftwerk) bei 0,0 liegen (kein Schreibfehler) und liegt bei größeren Anlagen häufig zwischen 0,0 und 0,4. Ob das Sinn macht sei dahingestellt, aber es ist so.
Die Preisgleitklausel ist zwar fest, aber der Gasbörsenpreis, welcher dort hinterlegt ist, kann ja steigen - und der 2022er Preis basiert auf den Börsenindizes von 2021, also sei gewappnet für kräftige Anstiege in 2023 und 2024. Bei kfW40+ ist das aber nicht so wild, der Wärmebedarf an sich ist ja sehr niedrig.