Haushersteller droht Arbeiten einzustellen

4,90 Stern(e) 13 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 12 der Diskussion zum Thema: Haushersteller droht Arbeiten einzustellen
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Also nochmal... zur Erklärung

bereits in der Planung gab es Unstimmigkeiten und wir hatten in mehreren Mails und Eskalationsmeetings
Ich muss hier mal erwähnen, dass Mail schreiben, wenn man etwas beklagt oder Unzufriedenheit kund tun möchte, zwar einfacher geschrieben ist als gebrüllt, allerdings ist eine Mail die schlechteste Kommunikation überhaupt.
Ich schreibe eine solche Email nach jedem Gespräch,
ich habe keine Korrespondenz, Festhalten von Gesprächen, Abmachungen oder etc. gemeint, sondern das, was ich auch geschrieben habe:
bei "Klage oder Unzufriedenheit"! Ich kann auch Bemängeln oder Mängel schreiben. Ist dann vielleicht eindeutiger, denn das macht man nicht über Mail, weil dann nicht die Form der offiziellen Mängelrüge eingehalten ist. Denn die setzt ja einen geschäftlichen Vorgang ins Rollen.
Eine Mail könnte man aussitzen. Aber ja: für die spätere Anwalts-Ärger-Akte relevant. Aber spätestens dann wird die Flapsigkeit auf den Tisch kommen.
Es mag sein, dass die Mail in den letzten 10 Jahren einen neuen Stellenwert bekommen hat und auch bei kleineren Geschäften ausreicht, aber wenn es um Kündigungen teurer Verträge oder auch einem Hinweis auf einen Mangel beim Hausbau geht, würde ich die Form einer Mail hinterfragen - zudem ein Brief schon ganz andere, also formelle Bestandteile haben wird.
 
H

hampshire

Es mag sein, dass die Mail in den letzten 10 Jahren einen neuen Stellenwert bekommen hat
Ist so.
Wenn eine Auseinandersetzung zwischen Bauherrn und Baufirma vor Gericht kommt, werden Verlauf und Eskalation einer Auseinandersetzung aufgedröselt. Hier spielen Emails und Verhalten eine mitentscheidende Rolle für eine richterliche Beurteilung.
Hier spielt die Email-Kommunikation inzwischen als Verschriftlichendes Medium eine tragende Rolle. Diese von Beginn an sauber zu führen ist mein Rat - mehr nicht.
Im Übrigen wickelt man in der Geschäftswelt auch größere Geschäfte ausreichend rechtssicher über elektronische Medien ab. Papier wird noch wie Du schreibst für Verträge, Fristsetzungen und Kündigungen genutzt - aber kaum noch für Gesprächsprotokolle - auch wenn es um sehr viel geht.
Der meiste Schriftkram mit dem man als Privatperson zu tun hat dient in erster Linie der Absicherung eines nicht-privaten Gegenübers, der in diesem Verhältnis enorme Verbraucherschutzbedingungen zu berücksichigen hat.
 
Y

ypg

Hier spielt die Email-Kommunikation inzwischen als Verschriftlichendes Medium eine tragende Rolle. Diese von Beginn an sauber zu führen ist mein Rat - mehr nicht.
Und was meinst Du?
Sollte man heutzutage eine offizielle Mängelrüge, die man ja ansonsten mit Einschreiben versendet, mit einer Mail versenden?
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Ja! Dazu Dr. Max Greger: Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern – seit 1. Oktober 2016 gemäß § 309 Nr. 13 Baugesetzbuch: AGBs dürfen für Erklärungen nicht mehr die Schriftform, sondern nurmehr noch die „Textform“ (§ 126b Baugesetzbuch) vorschreiben (dazu zählen u.a.: E-Mail, Fax, Scan)! Damit hat der Gesetzgeber das, was bisher ohnehin schon durch die Gerichte entschieden war, gesetzlich geregelt.
 
H

hampshire

Sollte man heutzutage eine offizielle Mängelrüge, die man ja ansonsten mit Einschreiben versendet, mit einer Mail versenden?
Wie geschrieben: Email ist sinnvoll um Klarheit und Aktenlage zu schaffen - im Zweifel auch ohne Antwort des Empfängers. Das war die Ausgangslage. Ich habe nichts gegen Briefpost. Ich bin in der Lage „sowohl - als auch“ zu denken.

Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern – seit 1. Oktober 2016 gemäß § 309 Nr. 13 Baugesetzbuch: AGBs dürfen für Erklärungen nicht mehr die Schriftform, sondern nurmehr noch die „Textform“ (§ 126b Baugesetzbuch) vorschreiben (dazu zählen u.a.: E-Mail, Fax, Scan)
Danke fürs Heraussuchen.
 
Tassimat

Tassimat

Ohje, üble Geschichte...

Was ist denn jetzt euer hauptsächliches Ziel? Was wollt ihr erreichen?
- Möglichst schnell den Bau abschließen
- Vollständige Beseitigung aller Mängel (Balkon)
- Keine Kostennachträge bezahlen
- Den Vertrag möglichst schnell beenden und mit eigenen Handwerkern weitermachen

Natürlich wären alle Punkte wünschenswert, aber auf der anderen Seite soll es sich auch nicht ewig hinziehen.
Um wieviel Geld geht es aktuell überhaupt? Wie hoch sind die zusätzlichen Nachträge? Wieviel Geld wurde wegen den Mängeln einbehalten? Wieviel steht noch aus?

Welches Vorgehen rät dein Anwalt?
Persönlich würde ich die nächste Korrespondenz schon per Anwalt verschicken. Ich glaube sonst kommt man mit dem GU kein Stück weiter. Der erpresst dich ja auch unfair: Du musst Zimmer für Handwerker reservieren (!) und danach droht der nicht zu kommen wenn du nicht Mehrkosten zahlst.... total verrückt. Wie auch immer... kein Anwalt ohne saubere Strategie und nicht alles auf einmal fordern.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4901 Themen mit insgesamt 97972 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Haushersteller droht Arbeiten einzustellen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll? 12
2Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt 65
3Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
4Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten 15
5Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht 10
6Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins 14

Oben