Haushersteller droht Arbeiten einzustellen

4,90 Stern(e) 13 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Haushersteller droht Arbeiten einzustellen
>> Zum 1. Beitrag <<

Hausbau0815

Hausbau0815

Vor allem bei dem Streitwert, das geht dann mal richtig in die Hose …
Wenn man bereits vorher weiß, das man verliert, warum lässt man es dann bis zur Klage hinauslaufen? Nicht gerade clever. Warum nicht die 1600 unter Vorbehalt überweisen oder gemindert unter Vorbehalt, dass der Streitwert nicht so hoch ist? Bei 129000 Streitwert werden sich noch einige Anwälte über dein Geld freuen …. 1. Instanz sind es schon 17000€. Oje.
Das ist falsch. Damit genau das nicht passiert, haben wir ihn Klage einreichen lassen.
 
Tassimat

Tassimat

Ich lasse mich gerade von meinem Ex-Anwalt verklagen, weil ich seine letzte Rechnung nicht bezahlt habe, die er uns volle 18 Monate nach "Leistungserbringung" gestellt hat. Da gehts mal um schlappe 1.600 € und das Dinge werde ich auch verlieren, verklage ihn dann aber im Gegenzug auf Schlechtleistung und verlange Schadenersatz in Höhe von 129.000 €, wovon er dann die 1.600 € abziehen kann.
Meines Wissens nach kann sich ein Anwalt 36 Monate zeit lassen, bevor sein Anspruch verjährt. Ein Verfahren absichtlich verlieren halte ich nicht für klug, denn neben den 1600€ darfst du das ganze drumherum ebenfalls bezahlen. Ich glaube nicht, dass du das zurückbekommst.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Meines Wissens nach kann sich ein Anwalt 36 Monate zeit lassen, bevor sein Anspruch verjährt. Ein Verfahren absichtlich verlieren halte ich nicht für klug, denn neben den 1600€ darfst du das ganze drumherum ebenfalls bezahlen. Ich glaube nicht, dass du das zurückbekommst.
Die Formulierung meiner Erwiderung auf die Klage ist Folgende: "Daher sehe ich hier eine Schlechtleistung bzw. fehlerhafte Leistungserbringung (§611 Baugesetzbuch) des Klägers. Durch die Schlechtleistung hat die Beklagtenseite einen Schaden erlitten, wobei ich bzgl. der Kostenrechnung des Klägers ein Zurückbehaltungsrecht geltend mache und damit hilfsweise zur Aufrechnung stelle."

Ich behaupte ja gar nicht, dass seine Forderung verjährt ist, aber 18 Monate finde ich schon heftig. Aber keine Sorge, der hat trotzdem genug an uns verdient und noch mehr an unserem damaligen Prozessgegner. Nur leider hatte er dann offenbar keine Lust mehr, das ordentlich zu Ende zu bringen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4901 Themen mit insgesamt 97972 Beiträgen
Oben