Hauskauf, von den Großeltern an die Enkel

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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J

Jupiter1234

Danke euch allen.

Ich bemühe mich jetzt um ein Wertgutachten und dann bringen wir den Verkauf über die Bühne.
 
Y

ypg

A

aero2016

Ich vermute mal, dass ein SV einen weit geringeren Wert als die 170.000€ rausbekommt, die der Makler offenbar als Marktwert (?) angesetzt hat. Grund ist, dass das Haus zu 1/3 jemand anderem gehört und die Großeltern daher an sich nur 2/3 verkaufen könnten. Und dann sind diese 2/3 nicht 2/3 vom Marktwert wert. Die Eigentumsverhältnisse dürften sich bei einer neutralen Betrachtung deutlich wertmindernd zeigen.
 
Climbee

Climbee

Ich bin bei ypg - wenn das Geld reichen soll, um den Großeltern ein sorgenfreies Alter zu sicher, dann sollte entweder der Kaufpreis nicht zu niedrig sein (was auch den Erbanspruch der anderen Erbberechtigten ausschließt) oder halt doch über die Variante "Übernahme Miete" nachdenken.

Aber so wie der TE klingt, scheint ihm das Wohl der Großeltern sehr wohl am Herzen zu liegen.
 
C

cschiko

Die sauberste Variante bleibt dabei aber immer noch der Kauf zum fairen Preis für alle und da sollte man dann wirklich am besten ein Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen anfertigen lassen. Bei einer Bezahlung über die Miete kann es dann im Erbfall immer noch zu Problemen kommen, beim Kauf (da kann dann höchstens der Preis "angezweifelt" werden) ist das eigentlich ne saubere/sichere Sache.
 
Climbee

Climbee

Wenn das sauber geregeltist mit Miete/Pflege kann dir keiner ans Bein pinkeln, auch wenn die Großeltern früher sterben als angenommen.

Hab ich gerade in der Nachbarschaft mit bekommen: die Tochter hatte mit den Eltern so einen Vertrag geschlossen: Haus gegen Pflege und Miete. Eltern sind in eine altersgerechte Wohnung gezogen, Pflege war noch nicht nötig. Es gab noch einen Sohn, der sich aber schon Jahre nicht mehr hatte sehen lassen und sich im Streit von der Familie los gesagt hatte. Leider sind beide Eltern dann relativ bald bei einem Unfall ums Leben gekommen - der reale Preis für das Haus war über Miete (und die noch nicht nötige Pflege) bei weitem nicht erreicht. Da meinte dann der verlorene Sohn, er müsse seinen Erbteil einklagen und verlangte den Verkauf des Hauses und seinen Pflichtteil davon.
Dem wurde ganz klar gesagt, daß in dem Fall die Schwester einfach "Glück" hatte (Glück ist relativ, sie war mehr als geschockt und hat sehr um die viel zu früh verstorbenen Eltern getrauert) - das Haus gehörte ihr ohne wenn und aber.

Nur deswegen weiß ich ja von dieser Möglichkeit.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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