Die Oma weiß, daß nach ihr die Sintflut kommt - oder zumindest ein Hauen und Stechen, mit dem verglichen Kain und Abel wie ein Dreamteam aussähen.
Ich kann Dir ausnahmsweise nicht ganz zustimmen, denn dafür gibt es doch Gesetze, oder?
Ich habe es so verstanden, dass Oma und Mutter (von S. Meyer) zu je 50% im Grundbuch stehen für das gesamte Anwesen. D.h. für mich, dass nach dem Ableben von Oma 50% des Anwesens auf die drei Kinder (eines davon Tante von S. Meyer, eines davon Onkel von S. Meyer und eines davon Mutter von S. Meyer) übergehen/ausbezahlt werden.
Der Bruder/Onkel von S. Meyer hat (mündlich oder schriftlich?) versichert, dass er keinen Anteil mehr möchte. Wenn es dabei bleibt, werden also 50% des gesamten Anwesens auf Tante von S. Meyer und Mutter von S. Meyer, somit je 25%, verteilt.
Wenn die Mutter von S. Meyer ihre Schwester/Tante von S. Meyer ausbezahlen möchte, kann das Problem auftreten, dass die Schwester/Tante von S. Meyer einen enorm hohen Preis verlangt, weil die Grundstückspreise zwischenzeitlich gestiegen sind. Welche gesetzlichen Vorschriften in einem solchen Fall gelten und ob ein aktuelles Wertgutachten eingeholt werden muss, weiß ich nicht, aber vielleicht ein anderer geschätzter Kommentator. :)
@S. Meyer: Korrigierst Du mich bitte bzw. habe ich jemanden vergessen?