G
Grundaus
Welche gesetzlichen Vorschriften in einem solchen Fall gelten und ob ein aktuelles Wertgutachten eingeholt werden muss, weiß ich nicht, aber vielleicht ein anderer geschätzter Kommentator. :)
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bei einer Erbengemeinschaft gilt der freie Markt, bzw. die eigene Meinung. Es müssen sich bei Verkauf alle einig werden. Wenn jemand nicht verkaufen will, bleibt nur die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
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bei einer Erbengemeinschaft gilt der freie Markt, bzw. die eigene Meinung. Es müssen sich bei Verkauf alle einig werden. Wenn jemand nicht verkaufen will, bleibt nur die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.