C
Caspar2020
Zumindest modellnumer etc, bzw. im handbuch / technische daten. Tante google hilft dann auch.Hm, gute Frage. Müsste das darauf stehen?
Wenn das so ein alte Technik ist, dann gilt für dich:
Nicht aufgrund der Bestandswohnregelung, da das Energieeinsparverordnung gesetz sagt:Sind wir dann ausgenommen?
Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.
Sprich, nur wenn eurer kessel entweder dieses oder jenes ist:
- ein Niedertemperatur-Heizkessel ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann
- ist ein Brennwertkessel ein Heizkessel, der für die Kondensation eines Großteils des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes konstruiert ist