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CrazyChris
korrekt, nennt sich MindestsatzunterschreitungDa bin ich eben nicht sicher: Meines Wissens kann ein Architekt trotzdem nachträglich nach HOAI abrechnen - egal ob eine Pauschale vereinbart wurde. Ob er das macht, ist natürlich eine andere Frage..... (wo kein Kläger ist kein Richter).
Mal ein Hinweis an die Leute hier:
Viele Architekten leben noch in der Vergangenheit (z.B. HOAI 2002/2009) und rechnen anhand der sog. Kostenfeststellung ab (also den tatsächlichen Baukosten). Diese wurden häufig extra hoch getrieben um mehr Honorar zu erhalten.
Das ist nach der neuen HOAI 2013 nicht mehr vorgesehen. Grundlage des Honorars ist die Kostenberechnung (i.d.R. im Zuge der Entwurfs-/Genehmigungsplanung zu erstellen).
Warum: Weil der Gesetzgeber die Architekten und Ingis an Ihren Kostenermittlungen festhalten will um unter anderem dafür zu sorgen, dass die Baukosten auch tatsächlich eingehalten werden.
Auf gut Deutsch: Wenn der Architekt für das Haus 300k berechnet und es am Ende 500k kostet (weil seine Berechnung wie fast immer falsch war), sieht er keinen Cent mehr.
Und das ist auch gut so ;)